Schuldnerin tot - Erbschein beantragen?

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AnaMIM
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#1

28.01.2010, 11:46

Hallo,

die verstorbene Schuldnerin hat laut Nachlassgericht einen Erben (ihren Sohn). Ein Erbschein wurde nicht beantragt.

Ich möchte nun den Titel auf den Erben umschreiben lassen. Wie stelle ich das an?

MfG
AnaMim
Jupp03/11

#2

28.01.2010, 11:49

Woher weiß das Nachlassgericht denn, dass die Schuldnerin von dem Sohn beerbt wurde?
AnaMIM
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#3

28.01.2010, 11:54

Das Gericht weiß von dem Sohn, weil die Schwester ihn in ihrer Erbausschlagungserklärung angegeben hat.
Zuletzt geändert von AnaMIM am 28.01.2010, 11:59, insgesamt 1-mal geändert.
Jupp03/11

#4

28.01.2010, 11:59

Liegt ggf. ein notarielles vor, so dass ein Erbschein überflüssig ist? Du solltest das beim Nachlassgericht mal telef. erfragen.
schmitzhl
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#5

28.01.2010, 11:59

wir hatten auch schon einmal so einen fall...
wir haben erst einmal akteneinsicht in die nachlassakte beantragt und soweit ein erbschein vorliegen sollte, haben wir um zusendung einer beglaubigten abschrift gem. § 85 FGG gebeten.

es lag allerdings schon ein erbschein vor...

ihr werdet einen erbschein beim nachlassgericht beantragen müssen mit der begründung, dass der erbschein benötigt wird, um das erbrecht gegenüber dem vollstreckungsgericht glaubhaft machen zu können
Bild
AnaMIM
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#6

28.01.2010, 12:07

Ich werde Montag mit dem zuständigen Rechtspfleger des Nachlassgerichts telefonieren (er ist heute und morgen nicht da).
Ich werde euch sodann auf dem Laufenden halten! :andiearbeit
AnaMIM
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#7

01.02.2010, 11:20

also, laut rechtspfleger sollte ich am besten beim standesamt einen auszug aus dem familienbuch anfordern, weil das gericht auch wissen muss,

- ob der ehemann der verstorbenen noch lebt oder schon tot ist
- ob es noch mehr kinder gibt, die evtl. erben sein könnten

dann antrag auf erlass eines erbscheins gemäß § 792 zpo stellen
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