Muss VB umgeschrieben werden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
schmitzhl
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#11

27.01.2010, 14:23

@ciara:
der andere anwalt hat das dann für euch doch nur als prozessbevollmächtigter gemacht oder nicht? normalerweise könntet ihr dann doch auch selber, da euer name ja auf dem titel stehen müsste, selber vollstrecken können oder versteh ich das nu falsch? ;)
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#12

27.01.2010, 14:27

Richtig, er hat es als Prozessbevollmächtigter gemacht. Wir wollen die Sachen aber weiterhin über einen Anwalt laufen lassen für die Rechtsanwaltsgebühren. Meine Chefs sind zwar alles Anwälte, aber wir sind halt keine Anwaltskanzlei. Somit macht mein Chef hier einen zweiten Kanzleisitz und darüber sollen die Sachen dann laufen (und noch andere Anwaltssachen). Somit wäre er dann der Prozessbevollmächtigte.
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#13

27.01.2010, 14:30

dann dürfte das doch kein problem sein eigentlich... dann könnt ihr doch einfach die aufträge in eurem namen machen und die gebühren fallen dann ja eh an, ob bei euch oder bei dem anderen anwalt...
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#14

27.01.2010, 14:32

Wir als Gläubiger sind ein Repititurium und handeln nicht als Anwälte, somit darf ich da ja kein Anwaltsgebühren berechnen.
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#15

27.01.2010, 14:34

aber wenn dein chef einen zweiten kanzleisitz aufmacht, dann dürfte das doch gehen?!?
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#16

27.01.2010, 14:39

Ja, aber er ist dann ja als Prozessbevollmächtigter für uns tätig. Wir als Gläubiger sind eine GbR in der er aber auch Gesellschafter ist. Meinst Du, das dürfte dann gehen?
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#17

27.01.2010, 14:41

ich würde es einfach ausprobieren... ich denke, dass das funktionieren müsste
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#18

27.01.2010, 14:45

Danke, dann werde ich es einfach mal versuchen, wenn mein Chef endlich den Briefkopf frei gibt. ;-)
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#19

27.01.2010, 14:46

dann wünsch ich viel erfolg und hoffe, dass es auch wirklich klappt ;)
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grommelie
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#20

27.01.2010, 14:50

Kann mir noch jemand mit meiner Frage helfen?
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