@ciara:
der andere anwalt hat das dann für euch doch nur als prozessbevollmächtigter gemacht oder nicht? normalerweise könntet ihr dann doch auch selber, da euer name ja auf dem titel stehen müsste, selber vollstrecken können oder versteh ich das nu falsch?
Muss VB umgeschrieben werden?
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Richtig, er hat es als Prozessbevollmächtigter gemacht. Wir wollen die Sachen aber weiterhin über einen Anwalt laufen lassen für die Rechtsanwaltsgebühren. Meine Chefs sind zwar alles Anwälte, aber wir sind halt keine Anwaltskanzlei. Somit macht mein Chef hier einen zweiten Kanzleisitz und darüber sollen die Sachen dann laufen (und noch andere Anwaltssachen). Somit wäre er dann der Prozessbevollmächtigte.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Wir als Gläubiger sind ein Repititurium und handeln nicht als Anwälte, somit darf ich da ja kein Anwaltsgebühren berechnen.
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Ja, aber er ist dann ja als Prozessbevollmächtigter für uns tätig. Wir als Gläubiger sind eine GbR in der er aber auch Gesellschafter ist. Meinst Du, das dürfte dann gehen?
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Danke, dann werde ich es einfach mal versuchen, wenn mein Chef endlich den Briefkopf frei gibt.
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