EV einer GmbH?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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die tine
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#1

25.01.2010, 18:15

hallo leute

ich möchte bei einer gmbh die zwangsvollstreckung betreiben. jetzt bin ich aber ernsthaft überfragt, ob eine gmbh auch die eidesstattliche versicherung abgegeben kann.

wenn die gmbh nicht zahlen kann, dann ist sie ja eigentlich zahlungsunfähig und somit wäre der geschäftsführer verpflichtet, inso zu beantragen. damit dürfte sich eine ev eigentlich erübrigen.

aber ich weiß es eben nicht. vielleicht könnt ihr mir das ja sagen

bis dahin hinterlasse ich erstmal drei dicke ??? in meinem kopf und sage schon mal danke an alle
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Gruftie
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#2

25.01.2010, 18:47

Hallo Tine,

Du kannst den Geschäftsführer der GmbH, der ja die GmbH vertritt, zur Abgabe der eV laden lassen. Erst nach Abgabe der eV ist ja ersichtlich, ob die GmbH wirklich zahlungsunfähig ist.

Habt Ihr keine Kontoverbindung? Meist ist es viel einfacher, über eine Kontopfändung an die Forderung zu kommen.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
die tine
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#3

25.01.2010, 20:44

ja, kontodaten haben wir, aber der pfüb hat nichts genützt, weil die bank geschrieben hat, dass sie den schuldner nicht als kunden haben :-(

aber danke für die schnelle antwort. hab auch nochmal im kommentar nachgeschaut. da steht auch drin, dass es bei einer juristischen person geht, aber fand die sache irgendwie komisch. jetzt bin ich mir da aber sicherer, wenn man ne andere meinung hört.

danke
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Bino
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#4

25.01.2010, 21:28

:zustimm Gruftie

Hast Du mal geguckt, ob die eine Homepage haben? Manchmal haben Firmen dort Ihre Großkunden aufgelistet.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Caro85
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#5

12.03.2010, 09:33

Ich kann mich der Frage nur anschließen. Kann ich einen ZV/EV-Auftrag gegen eine GmbH erstellen und ist der GF dann automatisch für die Abgabe der EV zuständig?
India
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#6

12.03.2010, 10:14

Die GmbH kann ja an sich nicht die EV abgeben, so dass sie durch den GF vertreten wird. Dies muss aber so im ZV-Auftrag auch angegeben werden: GmbH, vertr. d. d. GF...
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