Herausgabe eines hinterlegten Betrages

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mini-me
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#1

25.01.2010, 14:44

Hallo,

heute mal eine komplizierte Sache:

Das Grundstück unserer Mandantin (Eigentümerin zu 1/2 mit Ehemann) wurde zur Aufhebung der Gemeinschaft zwangsversteigert. Da unsere Mandantin einen erheblichen Zahlungsanspruch gegen ihren Ehemann hat, haben wir den Anspruch auf Auszahlung des Verteilungserlöses gepfändet. Das Versteigerungsgericht hat darauf hin den Erlösbetrag hinterlegt.

Soweit so gut.

Der Schuldner weigert sich jetzt natürlich, den hinterlegten Betrag an unsere Mandantin auszahlen zu lassen, das Hinterlegungsgericht schlägt nunmehr eine Entscheidung nach § 894 ZPO vor.

Muss ich jetzt tatsächlich eine Klage machen oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit?

Vielen Dank.

m-m
Katja88
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#2

25.01.2010, 15:03

Hallihallo,

Also wenn ihr euch so nicht einig werdet hilft meiner Meinung nach nur Klage. Wir hatten auch schon so nen Fall da wurde noch ein bisschen außergerichtlich verhandelt. Aber als das nichts ergeben hat, wurde geklagt.

Viele Grüße
Katja
Davy Jones’ Locker
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#3

25.01.2010, 15:05

Pfändet doch gegenüber der Hinterlegungsstelle.
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mini-me
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#4

25.01.2010, 15:09

@Katja88:

Danke, sehe ich genauso. Dann werd ich mal die Klage machen, gibt ja PKH und der Streitwert ist auch ordentlich :roll:

VG m-m
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