Zwangsvollstreckung gegen Architekt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Andreas

#1

14.01.2010, 14:24

Hallo,

wir werden in Kürze den Fall haben, gegen einen selbstständigen Architekten zu vollstrecken, über den wir bislang nicht viel wissen. Der Titel wird derzeit geschaffen.

Meine Frage ist nun - an die, die schon mal einen Architekten als Vollstreckungsschuldner hatten:

Fallen euch auf Anhieb besondere ZV-Möglichkeiten ein, die möglicherweise nur bei Architekten gegeben sind?

Meine erste Idee war das Versorgungswerk der Architektenkammer (ist wohl gleichzusetzen mit dem Versorgungswerk der RA-Kammer, also Rentenanwartschaften).

Die Website des Schuldners habe ich natürlich schon geprüft.

Hat jemand hier sonstige Ideen, worauf man achten sollte, oder Tipps?

:thx
BabyBen

#2

14.01.2010, 15:09

Architekten haben Auftraggeber ähnlich wie Bauunternehmen.
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rebru82
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#3

14.01.2010, 15:14

:zustimm

Ich würde sämtliche Einkünfte aus der nichtselbständigen Arbeit pfänden. Also den GV bitten, beim Vollstreckungsversuch zu erfragen, welche Auftraggeber der Architekt derzeit hat und welche Forderungen er an diese stellt, und dann sofort ein vorläufiges Zahlungsverbot mit Pfüb fertigmachen.

Ein kleiner Tip von mir: Ich mache es seit kurzem so, dass ich in das elektronische Grundbuch in der Grundbuchrecherche (kostenlos) nach evtl. Immobilien suchen lasse. Sollte der Schuldner eine Immobilie besitzen, kann man dort versuchen, was zu erreichen (sofern der Mindestwert für eine Hypothek erreicht wird).
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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Soenny
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#4

14.01.2010, 15:14

Warum machst du dem nicht einfach das Konto dicht?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#5

14.01.2010, 16:22

Manchmal wissen die Mandanten selbst, wo der Schuldner seine Aufträge hat - die wissen dann nur nicht, dass das für uns ja vielleicht schön zu wissen wäre.
Es grüßt

die Schlappe
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Silke81
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#6

14.01.2010, 16:29

Ich würds auch über die Bauunternehmer probieren. Habt ihr vielleicht ne Azubine, die ihr evtl. mal in neue Baugebiete schicken könnt um zu gucken, ob irgendwo nen Architekten-Schild von dem Schuldner hängt? Wenn unsere Azubinen "Zeit" haben oder wir es auf jeden Fall wissen wollen, dann müssen die das bei uns mal machen. Wenn der Ort nicht zu groß ist, dann gibt es meistens ja nicht allzuviele Möglichkeiten, wo neue Baugebiete sein könnten.

Ansonsten wirklich mal den Mandanten fragen. Vielleicht kennen die auch Leute, die wiederum wissen, für wen der Architekt baut.

LG Silke81
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mücki
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#7

15.01.2010, 13:23

Ich würde vielleicht zusätzlich eine Domain-Pfändung versuchen, sofern er eine hat
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cjdenver
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#8

15.01.2010, 16:08

Eine Domain-Pfändung? Hab ich auch noch nie gehört... was willst du denn dann mit der Domain anstellen? Drauf hinweisen dass der dem sie gehörte pleite is? :D
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
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......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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