Hallo Ihr Lieben,
folgender Sachverhalt:
es liegt vor das Vermögensverzeichnis des Schuldners vom 13.10.08
und daraus ist ersichtlich:
Schuldner ist arbeitslos, (ALG-II pfändbar??)
hat 1 Tochter im Alter von 7 Jahren,
diese lebt bei der Mutter (kann ich von dieser auch Geld bekommen schuldrechtlich? Ggf. Vollstreckungsbescheid erweitern lassen?)
es geht nicht aus dem Vermögensverzeichnis raus hervor,
ob der Schuldner geschieden ist oder nur getrennt lebt von seiner Frau
und auch geht aus dem Vermögensverzeichnis nicht raus hervor,
ob es ggf. eine Gütervereinbarung gibt
1 Farb-TV, 6-8 Jahre alt sowie (Wertbetrag wurde nicht angegeben vom GV)
1 PC, ebenfalls 6-8 Jahre alt sind vorhanden (auch hier hat der GV keinen Wert angegeben)
Schuldner bezieht ALG-II, Aktenzeichen bzw. Stamm-/Kd.-Nr. unbekannt,
Höhe ALG-II lt. Schuldner: 290 EUR monatlich sowie
Mietzuschuss i. H. v. zirka 280 EUR monatlich durch Stadt bzw. ARGE
Altersrente (Rentenvers.-Nr. mitgeteilt) bei der LVA Thüringen vorhanden, wobei im Verm.verzeichnis steht: "Beginn noch nicht absehbar" (kann und darf ich diese pfänden? Zur Höhe ist mir auch nichts bekannt)
Schuldner hat noch keinen Erstattungsantrag beim zuständ. Finanzamt gestellt, die Steuer-Nr. ist unbekannt (wie bekomme ich raus, ob er eine Steuererklärung abgeben muss und woher bekomme ich seine Steuer-Nr.?)
Girokonto ist vorhanden, Bankverbind. wurde angegeben, angeblich sind nur 5 EUR drauf (woher weiß ich, ob es bereits ein P-Konto ist und ob nicht doch mehr Geld darauf ist und ob nicht doch andere Sparbücher existieren?)
erlernter Beruf: Maurer
(wie bekomme ich raus, ob er ggf. einem 400-EUR-Job nachgeht und ggf. unter Berücksichtigung von ALG-II und Wohngeld die Pfändungsfreigrenze überschritten werden würde?)
Freu mich über Eure Anregungen.
LG
ReNo
gv
Auswertung Vermögensverzeichnis?
-
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2462
- Registriert: 24.07.2006, 21:13
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Düsseldorf
Wenn der Schuldner und die Frau nicht gesamtschuldnerisch für die Forderung herangezogen werden können, kannst du den VB auch nicht erweitern. Rente kannst du pfänden, wird aber erst zu Auszahlung kommen, wenn der Schuldner Rentenansprüche hat. Wie alt ist der Schuldner?
Eine Steuererklärung kann der Schuldner nicht abgeben, wenn er voriges Jahr auch schon Geld von der ARGE bezogen hat. Dafür hätte er eine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben müssen.
Bankkonto kannst du trotzdem pfänden, egal was der Schuldner angibt, auf seinem Konto zu haben. Insbesondere auch die Kontoauszüge mitpfänden, so hast du einen Überblick, ob noch mehr Gelder eingehen.
Ein P-Konto kann der Schuldner jetzt noch nicht haben, tritt erst ab 01.07.2010 in Kraft.
Über einen 400-Euro- Job hätte er im Vermögensverzeichnis Auskunft erteilen müssen.
Eine Steuererklärung kann der Schuldner nicht abgeben, wenn er voriges Jahr auch schon Geld von der ARGE bezogen hat. Dafür hätte er eine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben müssen.
Bankkonto kannst du trotzdem pfänden, egal was der Schuldner angibt, auf seinem Konto zu haben. Insbesondere auch die Kontoauszüge mitpfänden, so hast du einen Überblick, ob noch mehr Gelder eingehen.
Ein P-Konto kann der Schuldner jetzt noch nicht haben, tritt erst ab 01.07.2010 in Kraft.
Über einen 400-Euro- Job hätte er im Vermögensverzeichnis Auskunft erteilen müssen.
- Bino
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2205
- Registriert: 06.08.2007, 22:20
- Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
pfändbar theoretisch schon, das ALG dürfte aber unter PFändungsgrenze liegen und somit bekommst Du dann doch kein Geld.Schuldner ist arbeitslos, (ALG-II pfändbar??)
pfändbar ja, aber das dürfte doch bei der rasanten Entwicklung im Bereich der Technik auch nicht mehr viel Wert sein.1 Farb-TV, 6-8 Jahre alt sowie (Wertbetrag wurde nicht angegeben vom GV)
1 PC, ebenfalls 6-8 Jahre alt sind vorhanden (auch hier hat der GV keinen Wert angegeben)
Ja, pfänden kannst Du es, jenniver aber der Sch ist noch nicht so alt, dass er schon Rente ausgezahlt bekommt. Deine Pfändung wird vorgemerkt (über viele lange Jahre) und Geld kommt erst, wenn der Sch tatsächlich auch eine Rente ausgezahlt bekommt.Altersrente (Rentenvers.-Nr. mitgeteilt) bei der LVA Thüringen vorhanden, wobei im Verm.verzeichnis steht: "Beginn noch nicht absehbar" (kann und darf ich diese pfänden? Zur Höhe ist mir auch nichts bekannt)
Die anderen Angaben müsste er theoretisch in der EV angegeben haben.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 346
- Registriert: 14.08.2007, 13:28
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: Neumarkt
Achtung: das P-Konto ist im Anmarsch
Habe Einladung zur Schulung erhalten:
zum 01.07.2010 tritt das Gesetz zur Reform der Kontopfändungen in Kraft. Die Kontopfändung an sich, ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
Dieses Gesetz geht über den Rahmen des Kontopfändungsschutzes hinaus und verändert somit das gesamte Verfahren. Weiterhin betreffen diese Veränderungen teilweise auch Altfälle, bei denen zu früherer Zeit eine Kontopfändung durchgeführt wurde. Ebenso gilt eine Neuregelung für selbständige Schuldner.
Gläubiger und Gläubigervertreter müssen sich daher rechtzeitig auf eine andere Bearbeitungsstruktur vorbereiten, denn ab diesem Zeitpunkt kann der Arbeitgeber oder die Schuldnerberatungsstelle vom Schuldner mit eingebunden werden und somit eine wichtige Rolle spielen. Weiterhin müssen die Kreditinstitute Aufgaben übernehmen, die bisher von den Vollstreckungsgerichten erfüllt wurden. Hier müssen Überprüfungen vorgenommen und Argumente gesammelt werden, die Sie bisher noch nicht im Rahmen der Kontopfändung kannten.
Diese Neuregelungen müssen alle Gläubiger und Gläubigervertreter inhaltlich kennen, um auch richtig auf eventuelle Schuldnertricks zu reagieren und den Prozess der eigenen Informationsbeschaffung zu überprüfen und zu erweitern.
Zeit des Seminars: 3 Stunden
Frage an Euch: Denkt ihr, dass es sinnvoll ist hier teilzunehmen??
Habe Einladung zur Schulung erhalten:
zum 01.07.2010 tritt das Gesetz zur Reform der Kontopfändungen in Kraft. Die Kontopfändung an sich, ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
Dieses Gesetz geht über den Rahmen des Kontopfändungsschutzes hinaus und verändert somit das gesamte Verfahren. Weiterhin betreffen diese Veränderungen teilweise auch Altfälle, bei denen zu früherer Zeit eine Kontopfändung durchgeführt wurde. Ebenso gilt eine Neuregelung für selbständige Schuldner.
Gläubiger und Gläubigervertreter müssen sich daher rechtzeitig auf eine andere Bearbeitungsstruktur vorbereiten, denn ab diesem Zeitpunkt kann der Arbeitgeber oder die Schuldnerberatungsstelle vom Schuldner mit eingebunden werden und somit eine wichtige Rolle spielen. Weiterhin müssen die Kreditinstitute Aufgaben übernehmen, die bisher von den Vollstreckungsgerichten erfüllt wurden. Hier müssen Überprüfungen vorgenommen und Argumente gesammelt werden, die Sie bisher noch nicht im Rahmen der Kontopfändung kannten.
Diese Neuregelungen müssen alle Gläubiger und Gläubigervertreter inhaltlich kennen, um auch richtig auf eventuelle Schuldnertricks zu reagieren und den Prozess der eigenen Informationsbeschaffung zu überprüfen und zu erweitern.
Zeit des Seminars: 3 Stunden
Frage an Euch: Denkt ihr, dass es sinnvoll ist hier teilzunehmen??
- gabrielle
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1051
- Registriert: 19.11.2008, 15:27
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
ich habe ein Seminar bei Richter Goebel, OLG Koblenz, gebucht über das IWW Institut. Der Referent ist einfach super. Habe letztes Jahr bezüglich ZV ein Seminar von ihm besucht, was sehr lehrreich war und wir haben auch viele Tipps für die ZV erhalten. Dieses Seminar ist bezüglich der neuen Kontopfändung. Es findet in Hannover, Düsseldorf, Hamburg, Berlin, Stuttgart, Frankfurt, münchen und Nürnberg statt. Kann ich nur jedem empfehlen. Es dauert ca. 5 1/2 Stunden.
Hallöchen,
bin ganz neu hier und möchte nicht unbedingt ein neues Thema eröffnen, also hänge ich mich hier mal ran.....
Ich habe ein Vermögensverzeichnis nach Abnahme der eV erhalten. Daraus ist zu ersehen, dass meine Schuldnerin einen 400 € Job hat, aus dem Sie monatlich 150,00 € bezieht, 1.108,67 € ALG II erhält und 368 € Kindergeld. Sie hat 2 Kinder, wovon aber nur eines bei ihr lebt. das zweite ist bei einer Pflegefamilie untergebracht.
Ich muss wissen, ob und was ich pfänden kann und wie......? I´m hilflos...
Für eine schnelle Antwort bin ich sehr dankbar... DANKESCHÖN!!!
bin ganz neu hier und möchte nicht unbedingt ein neues Thema eröffnen, also hänge ich mich hier mal ran.....
Ich habe ein Vermögensverzeichnis nach Abnahme der eV erhalten. Daraus ist zu ersehen, dass meine Schuldnerin einen 400 € Job hat, aus dem Sie monatlich 150,00 € bezieht, 1.108,67 € ALG II erhält und 368 € Kindergeld. Sie hat 2 Kinder, wovon aber nur eines bei ihr lebt. das zweite ist bei einer Pflegefamilie untergebracht.
Ich muss wissen, ob und was ich pfänden kann und wie......? I´m hilflos...
Für eine schnelle Antwort bin ich sehr dankbar... DANKESCHÖN!!!
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12481
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
klingt beim Überfliegen sehr umfangreich und interessant. Teilnahme scheint sinnvoll, erst recht für jemanden, der sehr viele Konten pfändet (wie mich).Frage an Euch: Denkt ihr, dass es sinnvoll ist hier teilzunehmen??
Wo und wann ist dieses Seminar???
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück