ZV in Mietsache aus Teil-VU hier möglich? Zustellung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pixie82
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#1

11.01.2010, 08:57

Also,

wir haben eine Mandantin in einer Mietsache. Diese hat zusammen mit Ihrem Ehemann den Mietvertrag unterzeichnet. Der Ehemann hat sich nun nach Polen abgesetzt.

Im Verfahren vor dem AG sind beide verklagt worden, die Wohnung zu räumen. Wir vertreten nur die Ehefrau. Haben sodann Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung eingereicht. Verfahren läuft noch. Gegen den Ehemann ist nun ein Teil-VU ergangen (weil er ja nicht vertreten ist) und an uns zugestellt worden.

Nun meine Fragen:

1.Wir sind doch gar nicht Prozessbevollmächtigte des Ehemannes, also dürfte die Zustellung doch unwirksam sein..oder? Muss trotzdem Einspruch eingelegt werden? Von uns? Von der Ehefrau?

2.Wenn der Ehemann noch bei der Adresse der Ehefrau gemeldet ist, kann doch dort zugestellt werden? Richtig?

3.Wenn die Zustellung (bei der Ehefrau) erfolgt ist, und der Ehemann die Wohnung räumen muss...(obwohl er ja gar nicht dort ist)...was ist das mit der Ehefrau? Das VU wäre doch gar nicht vollstreckbar oder? Die Ehefrau wohnt ja auch dort und gegen sie gibt es kein VU.

Sorry für die vielen Fragen, aber Mietrecht ist nicht mein Ding und ich steh gerade etwas auf'm Schlauch bezüglich der weiteren Vorgehensweise.

Danke für eure Hilfe...
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mücki
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#2

11.01.2010, 14:07

Die Zustellung des Teil-VU's ist unwirksam. In derartigen Fällen wird es bei uns so gehandhabt, dass das Schriftstück an das Gericht mit dem Hinweis zurückgegeben wird, dass der Beklagte nicht von uns vertreten wird. Das klappt meistens ganz gut. Ich würde auch gleich noch darauf hinweisen, dass er sich derzeit nicht mehr in der Wohnung der Ehefrau aufhält. Rechtsmittel gegen das VU kann nur derjenige einlegen, gegen den es gerichtet ist.

Die Zustellung an die Adresse der Ehefrau ist möglich, wenn der Ehemann dort noch gemeldet ist. Allerdings hat der Ehemann dann Pech, wenn er die entsprechenden Rechtsmittelfristen aufgrund seiner Abwesenheit verpasst.

Eine Räumung erfolgt normalerweise gegen alle Beteiligten. Also könnte die Wohnung erst geräumt werden, wenn das Urteil gegen die Frau vorliegt. Von einer Teilräumung habe ich bislang nichts gehört. :pc
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