ich setze in einem mb wenn wir gemahnt haben, 5,00 € bei mahnkosten dazu...
ging bis jetzt auch problemlos durch....
Darf ein Anwalt auch Mahnkosten verlangen ?
Bislang habe ich auch im Klagverfahren überhaupt keine Probleme gehabt zumindest € 2,50 für eine Mahnung zu erhalten. Hier in Hamburg gibt es nur Probleme, wenn man € 5,00 für eine Mahnung ansetzt ohne die Mehrkosten (z.B. Einschreiben mit Rückschein) nachweisen zu können.
Hallo .... ich habe heute einen Mahnbescheid von einem Anwalt bekommen gegen meinen Arbeitgeber (bin als Unternehmensjuristin angestellt) und da verlangt der Anwalt neben seinen Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit auch 10 € Mahnkosten. Bin gespannt ob dass durchgeht .... die anwaltliche Tätigkeit ist doch durch die Gebühren aus dem RVG abgegolten, dachte ich zumindest?
- MG
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Also in der Konstellation verstehe ich 10 € Extra-Mahnkosten auch nicht. Oder sind das die Mahnkosten, die seine Auftraggeber geltend machen, bevor sie den Anwalt eingeschaltet haben? Dann müssten sie die Höhe nachweisen.suzexs hat geschrieben:Hallo .... ich habe heute einen Mahnbescheid von einem Anwalt bekommen gegen meinen Arbeitgeber (bin als Unternehmensjuristin angestellt) und da verlangt der Anwalt neben seinen Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit auch 10 € Mahnkosten. Bin gespannt ob dass durchgeht .... die anwaltliche Tätigkeit ist doch durch die Gebühren aus dem RVG abgegolten, dachte ich zumindest?
Ansonsten, zum eigentlichen Thema, sind Mahnkosten ganz einfacher Schadensersatz aus Verzug. Wer hier aber zu viel haben will, muss den tatsächlichen Schaden der Höhe nach nachweisen. Also bei 5 Euro sagt bestimmt noch keiner was. Aber das müssten eure Chefs wissen.
Audiatur et altera pars!
Eine Regelung im BGB, welche festhält 1. Mahnung 2,50 EUR, 2. Mahnung 5,00 EUR o.ä. gibt es nicht.
Voraussetzung, um eine Mahngebühr zu nehmen, dürfte der Zahlungsverzug sein, zudem muss der Schuldner auf die Folgen des Verzugs hingewiesen werden. Demnach ist zumeist die erste Mahnung noch kostenfrei; diese ist dann verzugsbegründend.
Ansetzen kann man wohl 2,50 EUR bis 5,00 EUR pro Mahnung, hängt ein wenig vom Gerichtsbezirk ab.
Soweit meine Meinung, keine Garantie
Voraussetzung, um eine Mahngebühr zu nehmen, dürfte der Zahlungsverzug sein, zudem muss der Schuldner auf die Folgen des Verzugs hingewiesen werden. Demnach ist zumeist die erste Mahnung noch kostenfrei; diese ist dann verzugsbegründend.
Ansetzen kann man wohl 2,50 EUR bis 5,00 EUR pro Mahnung, hängt ein wenig vom Gerichtsbezirk ab.
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Wie wärs denn mit ner 2300er Gebühr nach Streitwert deiner Rechnung?? Bist ja schließlich außergerichtlich bei, ne Forderung geltend zu machen?
Es grüßt
die Schlappe
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wenn ich es so mache, dann müsste ich ja gleich noch ne neue Akte anlegen (eigene ./. Mandant) und das wollen wir ja auch nicht gleich machen.Badeschlappe26 hat geschrieben:Wie wärs denn mit ner 2300er Gebühr nach Streitwert deiner Rechnung?? Bist ja schließlich außergerichtlich bei, ne Forderung geltend zu machen?
Wir werden dann wohl vorläufig auf die Geltendmachung von Mahnkosten verzichten, wobei diese EUR 2,50 pro Mahnung klingen ja nicht schlecht.
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Also, wir machen es so: Zahlt der Mandant nicht (2 Mahnungen/Zahlungsaufforderungen fruchtlos), beantragen wir einen Mahnbescheid und dort kommen zum einen die Rechsanwaltsgebühren unserer normalen Kostennote rein, die wir vom Gegner verlangen UND noch weitere 1,3 Geschäfts-G (Sprich Hälftige: 0,65) für die Tätigkeit, die wir damit hatten, den Gegner anzuschreiben.
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Die außergerichtliche Beitreibung eigener Gebühren beim Mandanten gehört doch zum Mandat, §19 Abs.1 Ziff.13 RVG. Dafür kann man keine GG extra verlangen.