Zwei vollstreckbare Ausfertigungen?
- Gruftie
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Hallo Saja, ich würde auf alle Fälle erst einmal den Pfänder machen, denn wahrscheinlich haste damit mehr Erfolg als bei einer ZV/eV...außerdem geht das meist viel schneller!!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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und wer stellt das sicher?Wenn der Gläubiger durch die erste ZV-Maßnahme befriedigt ist, ist in der zweiten ZV-Maßnahme die Vollstreckung einzustellen (§ 775 Nr. 4, 5 ZPO).
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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- advocatus diaboli
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Dann muß der Schuldner sich ans Vollstreckungsgericht wenden.
Hm, das heißt dann aber dass er das dann erst machen kann nachdem zweimal vollstreckt wurde? Denn vorher weiß er ja regelmäßig überhaupt nichts von dem zweiten vollstreckbaren Titel. Und das heißt dann muss er sich sein eigenes Geld wiederholen? Das ist ja mal eine eigenartige Sache, hab ich auch noch nie gehört...Dann muß der Schuldner sich ans Vollstreckungsgericht wenden.
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aaaaaaaah jetzt hats klick gemacht vielen Dank!733 ZPO
Gruß,
Chris
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