Hallo zusammen,
habe hier einen Pfüb der Gegenseite gegen unseren Mandanten vorliegen, mit welchem das Konto unseres Mandanten gepfändet wurde.
Der Pfüb ist aber unvollständig, da überhaupt nicht drinsteht, welche Forderung gepfändet wird. Normalerweiße muss ja da drinstehn, dass die Geschäftsbeziehung und das Konto gepfändet wird blablabla.
In diesem Pfüb steht aber nur:
"die Forderung des Schuldners auf" (und hier wurde nicht weitergeschrieben)
"an den Drittschuldner Sparkasse" blablabla, die Angaben zum Drittschuldner passen.
Aber das ist doch ein fehlerhafter Pfüb, das kann das Gericht doch so nicht durchgehn lassen!
Was kann ich jetzt machen? Der Mandant kann nicht mehr an sein Konto ran wegen so einem besch.... (sorry) Pfüb!
Hilfe
unvollständiger Pfüb
naja, das gericht muss den beschluss ja erlassen haben, sonst hättet ihr ihn nicht bekommen, oder? und da der pfüb ja nur anhand von vollstreckbaren titeln erlassen wird, befand sich euer mandant ja zweifelsfrei schon längst in vollzug und hätte zahlen können, bevor der pfüb erlassen wurde.
gibt halt auch fehler beim gericht, pech gehabt würd ich sagen... oder kann man gegen den pfüb auch beschwerde einlegen? glaub nicht.
gibt halt auch fehler beim gericht, pech gehabt würd ich sagen... oder kann man gegen den pfüb auch beschwerde einlegen? glaub nicht.
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You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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- Registriert: 15.12.2008, 14:10
Die gepfändete Forderung kann auch auf nem Beiblatt oder der Rückseite stehen. Ansonsten kann Erinnerung eingelegt werden, bzw der Pfüb geht so oder so ins Leere.