Forderungspfändung aus Arrest-Pfändungsbeschluss

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#1

15.12.2009, 12:08

Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen:

Wir haben einen Arrest- und Pfändungsbeschluss erwirkt.

Dem Arrestverfahren schloss sich ein Hauptsacheverfahren an.

Mir liegen nun folgende Titel vor: Arrest- und Pfändungsbeschluss wegen einer Forderung sowie einer Kostenpauschale, vollstreckbares Urteil aus dem Hauptsacheverfahren bezüglich Forderung, vollstreckbarer KFB aus Hauptsacheverfahren sowie vollstreckbarer KFB aus Arrestverfahren.

Nun soll Forderungspfändung betrieben werden. Ich weiß, dass ich nun einen Überweisungsbeschluss beantragen muss (Pfändung ist ja bereits bewirkt durch Arrest- und Pfändungsbeschluss).

Meine Frage: Da ich mir im Arrestbeschluss eine Forderung nebst Kostenpauschale gesichert habe ist nun die Frage was mit den 2 KFBs ist.
Sind diese als Kosten der ZV mitaufzunehmen in den Überweisungsbeschluss oder sind diese womöglich separat einzutreiben durch neuen ZV-Auftrag?

Für Eure Ideen wäre ich dankbar.
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#2

16.12.2009, 17:59

Hat niemand eine Idee hier??
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