Drittschuldner ignoriert Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReNoHB
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#1

11.12.2009, 10:00

Hallo Ihr Lieben, hier mal wieder etwas neues aus dem Bereich ZV:
Mein lieber Schuldner hat in seiner e. V. angegeben, dass der Mieteinnahmen hat. Ich habe natürlich sofort die Mieteinnahmen gepfändet, aber bisher vom Drittschuldner weder eine Drittschuldnererklärung noch Geld gesehen. Daraufhin, haben wir eine Drittschuldnerklage erhoben und ein VU erhalten. Natürlich hat Frau Drittschuldnerin die e. V. abgegeben und ich erahne schon wie das Vermögensverzeichnis aussehen könnte. Meine Frage: Ich will doch die Miete haben, sie zahlt sie aber einfach nicht! Was soll ich tun. Möchte nicht am Ende mit dem Vermögensverzeichnis darstehen und Herr Schuldner freut sich einen, dass er schön die Miete weiter kassiert. :twisted:
ICH WILL DIE MIETE HABEN, WEIß ABER NICHT WIE ICH SIE KRIEGEN KANN!
Vielen Dank für Eure Hilfe
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nephele
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#2

11.12.2009, 10:20

Also die Einnahmen müssten doch in dem EV Protokoll stehen, genauso wie die Bankkonten.
Also Konten dichtmachen wäre jetzt meine Idee.
Oder hab ich grad ein extra großes "es ist schon fast Wochenende und das Gehirn funzt nicht mehr richtig"-Brett vorm Kopf? :wirr
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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katuscha
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#3

11.12.2009, 10:24

Ist denn auch angegeben, auf welches Konto die Mieteinnahmen gehen? Dann solltest Du dieses Konto dicht machen.
alexandras
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#5

12.12.2009, 09:58

oder beide konten - einmal das des vermieters
und einmal das der nicht zahlenden mieterin......... und gleichzeitig das vz dazu

ist zwar nicht die feine englische, aber so würde ich sagen, kann man gleichzeitig verhindern, dass die mieterin die zahlung an den mieter vornimmt und sollte es doch vor zustellung des pfüb noch gezahlt worden sein, dass der vermieter darüber verfügen kann....

oder du kriegst zumindest gewissheit, ob die tatsächlich die miete zahlt. weil wenn die von mieter konto gar nicht abgeht, hat sie dort auch nicht zur verfügung gestanden und kann auch nicht auf dem konto eingehen. evtl. kann sich der vermieter finanziell die räumungsklage nicht leisten oder wer weiß, was die für nen "deal" haben....
hipo
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#6

12.12.2009, 10:48

hast du einen Grundbuchauszug der ETW? Vielleicht gehen die Mieten der Mieterin ja bereits direkt an die finanzierende Bank oder die Miete wird in Bar an den Vermieter ausgehändigt, um so der Pfändung zu entgehen.

Je nach Grundbuchlage wäre auch die Zwangsverwaltung eine Möglichkeit, um an die Mieten ranzukommen, allerdings kostspielig. Sofern kein anderer Gläubiger der Zwangsverwaltung beitritt und Mieterträge generiert werden, hab ich das schon so praktiziert, dass wir kurz vor einer Versteigerung der Immo den Zwangsverwaltungsantrag zurückgenommen haben, zuvor jedoch den Überschuß beim Zwangsverwalter gepfändet haben. So wird nicht nach dem Grundbuchrange bzw. gem. Teilungsplan verteilt. Bei einer kleinen ETW - ggf. ohne Mieteinnahmen - macht dies natürlich wirtschaftl. überhaupt keinen Sinn.
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#7

22.11.2011, 15:35

Ich schließe mich hier mal an.

Wir haben auch die (Kalt-)Miete gepfändet und auch bei uns reagiert die Drittschuldnerin nicht.
Ich kenne aus dem Vermögensverzeichnis der Schuldnerin nur die Gesamtmiete. Habt ihr euch vor der Drittschuldnerklage den Mietvertrag nach § 836 ZPO rausgeben lassen um die Kaltmiete zu erfahren? Oder nur einen geschätzten Streitwert angegeben?

Das ist meine erste Drittschuldnerklage und ich stehe hier vor ziemlich vielen Rätseln.
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