ZV wegen unvertretbarer Handlung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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major1983
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 27.10.2009, 14:13

#1

03.12.2009, 09:43

Morgen erstma,

hab folgendes Problem.

Fall:
Gegner soll Auskunft erteilen, macht er nicht. Klage eingereicht und VU ergangen. Nun hat er immer noch keine Auskunft erteilt, wir also Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft beantragt. Nach erneuter Aufforderung hat der Gegner immer noch keine Auskunft erteilt, also haben wir versucht das Zwangsgeld beizutreiben, was dem GVZ nicht
möglich war (§807 Nr. 4 ZPO). Logische Konsequenz, ich beantrage einen Haftbefehl.

Nun meine eigentliche Frage:
Kann ich anstatt des Haftbefehls auch die Abgabe der EV beantragen?

mfg
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kathi3
Forenfachkraft
Beiträge: 117
Registriert: 06.08.2009, 10:42
Wohnort: Hannover

#2

03.12.2009, 09:50

Ich will nichts falsches sagen, aber m.E. ist es doch sinnvoller, Du hast erst einmal den HB und machst dann ZV/EV-Kombi.. weil wenn Du jetzt nur EV, ob nun mit oder ohne ZV machst, wird der sicherlich auch net antworten.. und dann brauchst Du so oder so den HB.. Ich hoffe ich bin nicht ganz so unrichtig mit meiner Meinung.. :nachdenk
Viele liebe Grüße
Kathi :O)

[color=#FF4000]Wenn man schon Dummheiten macht, dann müssen sie wenigstens gelingen. Napoleon Bonaparte[/color]
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