Unterhaltsberechtigte Person?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Stern
Foren-Azubi(ene)
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#1

25.11.2009, 14:14

Hallo mal wieder eine Frage,

mein Chef hat mir erzählt das eine Tochter nur dann als Unterhaltspflichtigt berücksichtigt werden muss, wenn sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat.

Stimmt das? Und wenn ja wo steht es den geschrieben?

Danke für alle Antworten.
Holmes
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 02.06.2009, 12:46

#2

25.11.2009, 16:45

Hallo,

zu Deiner Frage möchte ich folgendes antworten:

Hat der Schuldner unterhaltsberechtigte Personen, die eigene Einkünfte haben, so kann das Vollstreckungsgericht nach seinem Ermessen auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass einzelne Personen ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben (§ 850c Absatz 4 ZPO).

Richtschnur für eine vollständige Nichtberücksichtigung war bis zum 31.12.2001 ein Betrag in Höhe von DM 1.209,00 - jetzt Mindesbetrag des § 850c I ZPO. Bei eigenen Einkünften eines unterhaltsberechtigten Angehörigen unter dem Pfändungsfreibetrag des § 850 c I ZPO , ist der gesetzliche Unterhaltsbedarf des Angehörigen zu ermitteln und nach Anrechnung der Eigeneinkünfte festzustellen, ob und ggfs. inwieweit der Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung der Freibeträge gemäß § 850 c ZPO zu berücksichtigen ist (LG Darmstadt, Rpfleger 2002, 370; LG Marburg, JurBüro 1999, 662; LG Stade JurBüro 2000, 378).

Holmes
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