Hallo ihr Lieben,
ich hab schon wieder meine "Lieblingsakten" auf dem Tisch.
Hier wurde 2006, 2007 und 2008 ZV-Aufträge gemacht (alle an den gleichen GV), in keiner haben wir Rückmeldung erhalten. Telefonisch ist er nicht zu erreichen, auf Schreiben reagiert er auch nicht.
Meine Kollegin hat nun in der einen Akte bereits im September 2008 eine Erinnerung nach § 766 ZPO ans Vollstreckungsgericht geschickt. Darauf haben wir bis heute keine Reaktion erhalten.
Was würdet ihr hier machen?
Erinnerung nach §766 ZPO, was nun?
- Bluerabbit
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Liebe Grüße
Christiane
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Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder glaubt, er habe genug davon.
Christiane
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- Bluerabbit
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den GV oder gegen das Vollstreckungsgericht?
Liebe Grüße
Christiane
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Christiane
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- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Habt ihrs denn überhaupt schon einmal mit anrufen versucht? So lässt sich vieles klären und das zeit- und nervensparend.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Bluerabbit
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Da hast du Recht LuzZi. Aber wie oben geschrieben: "Telefonisch ist er nicht zu erreichen, ..."
Habe es mehrmals, innerhalb und außerhalb seiner Sprechzeiten probiert.
Aber: Oh Wunder. Ich hab ihn heute doch noch erreicht. Er will sich jetzt schnellstmöglich um die Sache kümmern.
Bin mal gespannt, ob er das auch macht.
Habe es mehrmals, innerhalb und außerhalb seiner Sprechzeiten probiert.
Aber: Oh Wunder. Ich hab ihn heute doch noch erreicht. Er will sich jetzt schnellstmöglich um die Sache kümmern.
Bin mal gespannt, ob er das auch macht.
Liebe Grüße
Christiane
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- Bluerabbit
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Tja, bei dem einen Schuldner dachte er, es sei erledigt, weil der Schuldner angegeben habe, er habe überall Vergleiche ausgemacht (was er ja auch gemacht, aber nicht eingehalten hat) und zu den anderen Sachen konnte er nix sagen, die muss er sich erst raussuchen.
Fraglich ist nur, warum er die Unterlagen dann nicht zurück geschickt hat, wenn er doch dachte, es sei erledigt....
Aber ich reg mich darüber gar nicht mehr auf. Hat eh keinen Sinn.
Fraglich ist nur, warum er die Unterlagen dann nicht zurück geschickt hat, wenn er doch dachte, es sei erledigt....
Aber ich reg mich darüber gar nicht mehr auf. Hat eh keinen Sinn.
Liebe Grüße
Christiane
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Christiane
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Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder glaubt, er habe genug davon.
Ich würde längstens 10 Tage warten. Dann Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den GV.