Erinnerung nach §766 ZPO, was nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bluerabbit
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#1

24.11.2009, 14:36

Hallo ihr Lieben,

ich hab schon wieder meine "Lieblingsakten" auf dem Tisch.

Hier wurde 2006, 2007 und 2008 ZV-Aufträge gemacht (alle an den gleichen GV), in keiner haben wir Rückmeldung erhalten. Telefonisch ist er nicht zu erreichen, auf Schreiben reagiert er auch nicht.

Meine Kollegin hat nun in der einen Akte bereits im September 2008 eine Erinnerung nach § 766 ZPO ans Vollstreckungsgericht geschickt. Darauf haben wir bis heute keine Reaktion erhalten.

Was würdet ihr hier machen?
Liebe Grüße
Christiane

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LuzZi
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#2

24.11.2009, 14:45

Dem Gericht in den Hintern treten ...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
XD
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#3

24.11.2009, 15:15

:dafuer
Montags fühl ich mich wie Robinson Crusoe auf einer einsamen Insel:
Ich warte auf Freitag... :wecker
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Bis später ;)
Goldlöckchen

#4

24.11.2009, 15:17

Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten des Amtsgerichts XY
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#5

24.11.2009, 15:47

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den GV oder gegen das Vollstreckungsgericht?
Liebe Grüße
Christiane

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#6

24.11.2009, 15:48

Habt ihrs denn überhaupt schon einmal mit anrufen versucht? So lässt sich vieles klären und das zeit- und nervensparend.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#7

24.11.2009, 16:06

Da hast du Recht LuzZi. Aber wie oben geschrieben: "Telefonisch ist er nicht zu erreichen, ..."

Habe es mehrmals, innerhalb und außerhalb seiner Sprechzeiten probiert.

Aber: Oh Wunder. Ich hab ihn heute doch noch erreicht. Er will sich jetzt schnellstmöglich um die Sache kümmern.

Bin mal gespannt, ob er das auch macht.
Liebe Grüße
Christiane

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Minimaus

#8

24.11.2009, 19:16

Und was hat er bitte gesagt, warum er bislang nicht tätig geworden ist??
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#9

25.11.2009, 12:03

Tja, bei dem einen Schuldner dachte er, es sei erledigt, weil der Schuldner angegeben habe, er habe überall Vergleiche ausgemacht (was er ja auch gemacht, aber nicht eingehalten hat) und zu den anderen Sachen konnte er nix sagen, die muss er sich erst raussuchen.

Fraglich ist nur, warum er die Unterlagen dann nicht zurück geschickt hat, wenn er doch dachte, es sei erledigt....

Aber ich reg mich darüber gar nicht mehr auf. Hat eh keinen Sinn.
Liebe Grüße
Christiane

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Goldlöckchen

#10

25.11.2009, 12:31

Ich würde längstens 10 Tage warten. Dann Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den GV.
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