ZV gegen RA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ellimorelli
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#11

24.11.2009, 12:19

Das Programm gibt es nicht mehr, also gibt es auch keine Support. :( Es nennt sich Advocat-Office 2005.
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gabrielle
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#12

24.11.2009, 12:47

sorry, tut mir leid, die software kenne ich nicht.
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ellimorelli
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#13

24.11.2009, 13:07

Kann ich die Kanzlei als Drittschuldner angeben? Wenn ja, dann mach ich doch einen PfüB und wenn nein, dann doch noch einen normalen ZV-Auftrag, ge?
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Ernie

#14

24.11.2009, 13:17

Ist Dein Schuldner Einzelanwalt?
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ellimorelli
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#15

24.11.2009, 13:36

laut Briefkopf ist er Einzelanwalt
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Ernie

#16

24.11.2009, 13:55

Zunächst einmal machst Du mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sämtliche Geschäftskonten des Schuldners (ergeben sich aus dem Briefbogen) dicht!

Damit dürften sich dann weitere ZV-Maßnahmen erledigen, weil die meisten Schuldner sich dann doch mal melden und urplötzlich zahlen können...

ellimorelli hat geschrieben:Kann sich jemand mit mir telefonisch in Verbindung setzen?
Wenn Du noch Fragen hast, schick mir mal per PN Deine Rufnummer!
bruesselbach
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#17

24.11.2009, 14:19

Wie alt die Titel sind, ist egal. Der Pfüb muss nur spätestens einen Monat nach Zustellung des VZV zugestellt werden. Ansonsten noch ein VZV hinterherschieben.

Die Kanzlei kannst Du nur als Drittschuldner nehmen, wenn er dort angestellt ist und Arbeitseinkommen z. B. von dort bezieht. Wenn es seine eigene Kanzlei ist, kannst Du ganz normal gegen ihn als Privatperson vollstrecken und das Konto zumachen.
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advocatus diaboli
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#18

25.11.2009, 11:28

Bei der Justizkasse die Ansprüche auf PKH- und BerH-Vergütung pfänden! :-)
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