Hallo,
hab folgendes Problem:
Ein Vergleich wurde vor dem ArbG geschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgerechnet werden soll und die Nettoansprüche ausgezahlt werden sollen. Nun meine Frage: Wenn die Gegenseit trotz Aufforderungsschreiben das Arbeitsverhältnis nicht abrechnet, wie kann den Arbeitgeber dazu zwingen? Durch GV? Wenn ja, wie?
Für ne kurzfristige Antwort wäre ich Euch sehr dankbar, da die Sache eilt.
Lieben Gruß
Vergleich Arbeitsgericht (Pfändung Nettoansprüche möglich?)
- Kichererbse
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- Registriert: 16.11.2007, 11:47
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bei uns ists das ArbG
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]
www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]
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