Vergleich Arbeitsgericht (Pfändung Nettoansprüche möglich?)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Yasmina
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#1

19.11.2009, 11:51

Hallo,
hab folgendes Problem:
Ein Vergleich wurde vor dem ArbG geschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgerechnet werden soll und die Nettoansprüche ausgezahlt werden sollen. Nun meine Frage: Wenn die Gegenseit trotz Aufforderungsschreiben das Arbeitsverhältnis nicht abrechnet, wie kann den Arbeitgeber dazu zwingen? Durch GV? Wenn ja, wie?

Für ne kurzfristige Antwort wäre ich Euch sehr dankbar, da die Sache eilt.

Lieben Gruß
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Re1108
Kennt alle Akten auswendig
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#2

19.11.2009, 11:58

Antrag gem. § 888 ZPO auf Zwangsgeld/Zwangshaft.

zuständig: AG - Vollstreckungsgericht -
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Kichererbse
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#3

19.11.2009, 11:59

bei uns ists das ArbG
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Yasmina
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#4

19.11.2009, 12:01

tausend dank, ihr lieben (re1108 und kirchererbse)
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