Anfängerfrage Zustellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tölpel
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#11

19.11.2009, 10:06

megazonki hat geschrieben:Guten Morgen,

ich habe gerade ein großes schwarzes Loch in meinem Kopf....
Mir liegt ein PfüB vor, welchen der GVZ an den DS zu 1 und den Schuldner zugestellt hat, allerdings den DS zu 2 einfach übersehen hat und keine Zustellung vorgenommen hat.
Welche Unterlagen muss ich ans Gericht schicken, damit auch noch die Zustellung an den zweiten DS erfolgen kann?
Dankeschön
Kann es sein, dass für den DS 2 ein anderer Gerichtsvollzieher zuständig ist und Dein GV nach Zustellung an DS 1 die Sache einfach weiter gegeben hat? Ich bekommen bei mehreren Drittschuldner oft die Zustellungsurkunden nach und nach von verschiedenen GVs. Da sich das immer hinzieht, gehe ich jetzt dazu über die PfüBs nur noch per Post von einem einzigen GV zustellen zu lassen. Dabei gibt es zwar auch ein Problem wegen der Drittschuldnererklärung. Wenn Du dazu mehr wissen willst: Hierüber wurde vor nicht allzu langer Zeit schon ausgiebig im Forum diskutiert.
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kathi3
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#12

19.11.2009, 10:07

man fügt doch zu Anfang gleich eine bestimmte Anzahl von Ausfertigungen an.. oder versteh ich das grad falsch??? HILFE
Viele liebe Grüße
Kathi :O)

[color=#FF4000]Wenn man schon Dummheiten macht, dann müssen sie wenigstens gelingen. Napoleon Bonaparte[/color]
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Tölpel
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#13

19.11.2009, 10:08

megazonki hat geschrieben:Hallo,

der GVZ hat ja schon reumütig "gestanden", dass er die Zustellung vergessen hat.
Benötige ich denn für eine Zustellung an den zweiten DS nicht eine weitere Ausfertigung des PfüBs?

@Abigail: Die Zustellung an den Schuldner ist erfolgt, Es fehlt noch ein DS
'tschuldigung, hab ich schludrig gelesen. :oops:
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megazonki
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#14

19.11.2009, 10:12

Also gut, dann versuch ich es mal ein wenig ausführlicher.

Wir haben den Pfüb mit der erforderlichen Anzahl an "Kopien" für die Drittschuldner und den Schuldner beantragt.
Das Gericht hat erlassen und an den GVZ zur Zustellung des Pfübs weitergeleitet.

Dieser hat an den Schuldner und den ersten Drittschuldner zugestellt, jedoch nicht an den zweiten Drittschuldner. Er hat auch die Unterlagen nicht an einen weiteren Gerichtsvollzieher bzw. Gericht weitergeleitet.

Ich bin jetzt halt nur am überlegen, ob ich unsere Ausfertigung mit den Zustellungsurkunden ans Gericht schicken muss, mit einer weiteren "Kopie", damit eine weitere Ausfertigung erneut ausgestellt werden kann oder ob ich nur bemängeln muss, dass die Zustellung nicht erfolgt ist und den Rest erledigt das Gericht?
[color=#400080]Ein leidenschaftlicher Raucher, der immer von der Gefahr des Rauchens für die Gesundheit liest, hört in den meisten Fällen auf - zu lesen. [/color]-Winston Churchill-
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Tölpel
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#15

19.11.2009, 10:31

megazonki hat geschrieben:Also gut, dann versuch ich es mal ein wenig ausführlicher.

Wir haben den Pfüb mit der erforderlichen Anzahl an "Kopien" für die Drittschuldner und den Schuldner beantragt.
Das Gericht hat erlassen und an den GVZ zur Zustellung des Pfübs weitergeleitet.

Dieser hat an den Schuldner und den ersten Drittschuldner zugestellt, jedoch nicht an den zweiten Drittschuldner. Er hat auch die Unterlagen nicht an einen weiteren Gerichtsvollzieher bzw. Gericht weitergeleitet.

Ich bin jetzt halt nur am überlegen, ob ich unsere Ausfertigung mit den Zustellungsurkunden ans Gericht schicken muss, mit einer weiteren "Kopie", damit eine weitere Ausfertigung erneut ausgestellt werden kann oder ob ich nur bemängeln muss, dass die Zustellung nicht erfolgt ist und den Rest erledigt das Gericht?
Was ist es denn für ein Drittschuldner (Bank, Arbeitgeber etca.?)
Goldlöckchen

#16

19.11.2009, 10:31

Normalerweise verwendet der GV die mitgesandten Abschriften gar nicht, sondern macht selbst die Ausfertigungen des erlassenen Antrages. Er müsste nämlich sonst die mitgesandten Abschriften Wort für Wort mit dem Antrag vergleichen, ob sie übereinstimmen.

Hat er Dir nicht gesagt, wie Du jetzt vorgehen musst, nachdem er schon zugegeben hat, DS 2 übersehen zu haben?

Wahrscheinlich musst Du ihm den erlassenen Pfüb nochmals zusenden, er macht dann eine weitere Ausfertigung und stellt diese DS 2 zu.

Notfalls nochmal bei ihm oder beim Rechtspfleger nachfragen.
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D@ni
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#17

19.11.2009, 10:32

Ich hätte bei Erlass direkt zwei Ausfertigungen mitgeschickt. Nun würde ich einfach noch eine hinterherschicken
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cHjvsM3D0002MzA5NzcwfDUwMDk3OTBqfFBy-GZ1bmc.gif[/img][/url]
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megazonki
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#18

19.11.2009, 10:34

[quote="Abigail
Was ist es denn für ein Drittschuldner (Bank, Arbeitgeber etca.?)[/quote]

Es ist eine Bank.
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megazonki
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#19

19.11.2009, 10:35

Hallo,

dann werde ich das wohl machen.
Ich hatte einfach angenommen, dass ich ein schwarzes Loch im Kopf habe, aber es ist wohl doch etwas komplizierter...

Vielen Dank für Eure Hilfe
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Tölpel
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#20

19.11.2009, 10:44

megazonki hat geschrieben:[quote="Abigail
Was ist es denn für ein Drittschuldner (Bank, Arbeitgeber etca.?)
Es ist eine Bank.[/quote]

Kopier Die Ausfertigung des Pfübs, lasse sie vom Anwalt beglaubigen und beauftrage den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung per Post. Damit wird die Bank nicht wirksam zur Drittschuldnererklärung aufgefordert. Hierzu müsste der GV persönlich zustellen. Aber Banken geben die DS-Erklärung fast immer problemlos ab, so dass keine Nachteile entstehen.
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