Anfängerfrage Zustellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
pepe
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#1

05.10.2009, 09:06

Guten Morgen,


Wir haben einen PfüB beantragt und GV mit Zustellung beauftragt.

An den Drittschuldner hat der GV zugestellt. An den durch einen RA vertretenen Schuldner konnte keine Zustellung erfolgen, da der RA verzogen ist.

GV schickt uns die Unterlagen zurück. Dabei ist der gelbe verschlossene Briefumschlag, der per Post an den RA gegangen ist (samt Zustellungsurkunde mit dem Vermerk Adressat unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln).

Was muss ich jetzt unternehmen, um eine erneute Zustellung an die neue Adresse des RA zu bewirken? Nur den verschlossenen Briefumschlag zurück an den GV, mit der Aufforderung an neue Adresse zuzustellen?

Vielen Dank
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LuzZi
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#2

05.10.2009, 09:31

Ich hätte an den Schuldner direkt zugestellt, ich selbst habe noch nie an einen RA. in einer ZV-Sache zugestellt. Allerdings ists ja nicht ganz so häufig, dass der Schuldner vertreten wird, zumindest hab ichs hier noch nie erlebt.

Wenn ihr tatsächlich an den RA. zustellen wollt, dann würde ich die Kammer fragen nach der neuen Adresse. Wenn die auch keine haben dann eine PA, wenn da nix kommt dann eben eine EMA. Wenn dann nix da ist mit Kosten für die Anfragen an den Schuldner zustellen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
pepe
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#3

05.10.2009, 09:39

Danke für Deine Antwort. Sie beantwortet leider nicht meine Frage. Ich habe die neue Adresse des RA.


Meine Frage war:

GV schickt uns die Unterlagen zurück. Dabei ist der gelbe verschlossene Briefumschlag, der per Post an den RA gegangen ist (samt Zustellungsurkunde mit dem Vermerk Adressat unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln).

Was muss ich jetzt unternehmen, um eine erneute Zustellung an die neue Adresse des RA zu bewirken? Nur den verschlossenen Briefumschlag zurück an den GV, mit der Aufforderung an neue Adresse zuzustellen?
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Re1108
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#4

05.10.2009, 10:01

Du nimmst die gesamten Unterlagen, die du vom GV erhalten hast und schickst diese an den GV zurück mit der Anweisung, nunmehr unter der Adresse xxx zuzustellen.
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#5

05.10.2009, 10:02

Danke!
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#6

05.10.2009, 10:06

Hab überlesen, dass du die neue Adresse schon hast. :oops:

Wie Re1108 geschrieben hat, die Unterlagen einfach mit einer Aufforderung an den GVZ zurückschicken, alles weitere macht der GVZ.
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megazonki
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#7

19.11.2009, 09:52

Guten Morgen,

ich habe gerade ein großes schwarzes Loch in meinem Kopf....
Mir liegt ein PfüB vor, welchen der GVZ an den DS zu 1 und den Schuldner zugestellt hat, allerdings den DS zu 2 einfach übersehen hat und keine Zustellung vorgenommen hat.
Welche Unterlagen muss ich ans Gericht schicken, damit auch noch die Zustellung an den zweiten DS erfolgen kann?
Dankeschön
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kathi3
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#8

19.11.2009, 09:57

@megazonki:
schau noch mal genau nach.. hatte ich letztens auch.. dort muss evtl. ein weißer Zettel sein, dort ist der DS aufgeführt.. ansonsten GVZ anrufen und fragen, wiese nicht an DS zugestellt wurde..

Falls er es wirklich übersehen hat, dann würd ich ihn fragen ob du ihm die Unterlagen nicht noch einmal zusenden kannst.. Die GVZ sind in solchen Sachen sehr sehr nett..
Zuletzt geändert von kathi3 am 19.11.2009, 10:04, insgesamt 1-mal geändert.
Viele liebe Grüße
Kathi :O)

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#9

19.11.2009, 10:00

pepe hat geschrieben:Guten Morgen,


Wir haben einen PfüB beantragt und GV mit Zustellung beauftragt.

An den Drittschuldner hat der GV zugestellt. An den durch einen RA vertretenen Schuldner konnte keine Zustellung erfolgen, da der RA verzogen ist.

GV schickt uns die Unterlagen zurück. Dabei ist der gelbe verschlossene Briefumschlag, der per Post an den RA gegangen ist (samt Zustellungsurkunde mit dem Vermerk Adressat unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln).

Was muss ich jetzt unternehmen, um eine erneute Zustellung an die neue Adresse des RA zu bewirken? Nur den verschlossenen Briefumschlag zurück an den GV, mit der Aufforderung an neue Adresse zuzustellen?

Vielen Dank
Soweit ich mich weiß, muss an den Schuldner nicht unbedingt wirksam zugestellt werden. Ich würde es sein lassen.
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megazonki
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#10

19.11.2009, 10:04

Hallo,

der GVZ hat ja schon reumütig "gestanden", dass er die Zustellung vergessen hat.
Benötige ich denn für eine Zustellung an den zweiten DS nicht eine weitere Ausfertigung des PfüBs?

@Abigail: Die Zustellung an den Schuldner ist erfolgt, Es fehlt noch ein DS
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