VB erlassen - Zahlungsverbot möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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stein80
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#1

19.11.2009, 08:54

Kann man aufgrund eines am 12.11.2009 erlassenen VB´s ein Zahlungsverbot beantragen? Titel liegt hier noch nicht vor. Auskunft habe ich nur telefonisch vom Mahngericht erhalten. Da Vollstreckung so schnell wie möglich stattfinden muss, dachte ich an ein vorläufiges Zahlungsverbot.
Danke schonmal !!!
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kathi3
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#2

19.11.2009, 08:56

Jepp, das geht.. machen wir auch oft.. Je schneller, desto besser..

Du musst nur den Titel ausführlich in dem Zahlungsverbot aufführen.. aber das ist ja hier nicht die Frage.. :roll:

LG
Viele liebe Grüße
Kathi :O)

[color=#FF4000]Wenn man schon Dummheiten macht, dann müssen sie wenigstens gelingen. Napoleon Bonaparte[/color]
stein80
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#3

19.11.2009, 09:18

Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort- dann lege ich mal sofort los
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kathi3
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#4

19.11.2009, 09:24

Bitte ... gerne ..
:sturz
Viele liebe Grüße
Kathi :O)

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