Fällt meine Forderung in die Inso?

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Bluerabbit
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#1

18.11.2009, 12:42

Hallo ihr Lieben,

ich hab hier eine komische Forderungssache.

Der Auftrag wurde vom Schuldner in August 2008 gegeben, im Oktober hat er Inso beantragt, was im Dezember 2008 eröffnet wurde. Die Durchführung des Auftrages war im März 2009 und daher ist auch die Rechnung aus März 2009. Der Auftrag wurde offensichtlich nicht zurück genommen.

Muss ich diese Forderung jetzt anmelden oder nicht?
Liebe Grüße
Christiane

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#2

18.11.2009, 12:51

Ausschlaggebend ist hier die Beauftragung, deine Forderung fällt also in die Inso. Wann die Rechnung geschrieben oder der Auftrag ausgeführt wurde, ist vollkommen egal. Für noch nicht fällige Forderungen gilt, daß diese als fällig gelten, § 41 InsO
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#3

18.11.2009, 13:11

Hmmm, mir wärs anders lieber gewesen, dann hätte ich das dem InsoRA gleich mal unter die Nase reiben können, der hat nämlich total arrogant geschrieben. :-(

Trotzdem aber Danke schön für die schnelle Antwort :-)
Liebe Grüße
Christiane

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#4

18.11.2009, 13:20

also ich würde mal sagen der hätte den Auftrag vermutlich gar nicht mehr erteilen dürfen wegen Zahlungsunfähigkeit -das wird er da wohl schon gewusst haben-. Könnte ne nette Anzeige wegen Betrug geben. Hierauf weist doch der nette Herr Zwegat immer so schön an. Auch ein Dozent wies hierauf in einem Seminar mal hin, ich könnte hier sonst ggfs. morgen nochmal genau nachschauen gehen wegen §§
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