Hallo Ihr lieben Kollegen/innen,
wir haben eine Pfändungssache Zug um Zug gegen Herausgabe eines Motorrads, das sich bei unserem Mandanten befindet.
Der Schuldner zahlt jedoch die festgesetzten Kosten nicht, die wir schon versucht haben, per Pfüb (Kontenpfändung) beizutreiben, jedoch bislang erfolglos.
Nun sind wir am überlegen, ob wir irgendwie das Motorrad zu Geld machen können, um die festgesetzten Kosten zu decken.
Seht Ihr hier eine Möglichkeit (Versteigerung o.ä.). Ich hatte so was noch nie und habe deshalb echt keine Ahnung.
Ganz liebe Grüße
Eure Tinili
Motorrad steht bei Gläubiger
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Ich denke, der Versteigerungserlös muss im Verhältnis zu der Forderung stehen. Also wenn ihr ne 100-Euro-Forderung habt, wäre es unverhältnismäßig, dafür ein Motorrad für 5.000 Euro zu verkaufen.
Verstehe ich es richtig, dass das Motorrad schon an Euren Mandanten abgetreten ist?
Verstehe ich es richtig, dass das Motorrad schon an Euren Mandanten abgetreten ist?
Das Fahrzeug befindet sich beim Mandanten, da er es gekauft hatte. Es war fehlerhaft, so dass er fristgerecht vom Kaufvertrag zurückgetreten war. Da der Gegner die festgesetzten Kosten nicht zahlt, steht das Motorrad immer noch beim Mandanten. Den bezahlten Kaufpreis haben wir zwischenzeitlich durch ZV eingetrieben.