Wann Zahlung nach Drittschuldnererklärung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Flo_B
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#1

12.11.2009, 16:28

Hallo liebe Forengemeinde,

auf einen PfÜB hin habe ich eine Drittschuldnererklärung (DSE) der Commerzbank bekommen. Danach besteht die gepfändete Forderung des Schudners gegen die Bank wenigstens teilweise (knapp 2.000 von 20.000 EUR).

Nun kam diese DSE vor fast drei Wochen, Geld wurde aber noch keines überwiesen. Wie lange dauert denn so was normalerweise? Eine Zahlungsaufforderung an die Bank ist doch nicht mehr erforderlich?

Grüße,

Florian
gkutes

#2

12.11.2009, 16:39

also ich hab das geld meistens sogar BEVOR die DSE da ist.
Flo_B
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#3

12.11.2009, 16:53

Hm, in dem Formular wird ja auch darauf hingewiesen, dass sich die Bank vorbehält mit eventuell anfallenden Gebühren zu verrechnen. Aber auch davon würde man doch sicher eine Mitteilung bekommen so von wegen: Eine Überweisung konnte nicht erfolgen, da bei Kontoschließung oder was auch immer höhere Kosten bei uns verursacht wurden, als der Schuldner eine Forderung gegen uns hatte. Oder lieg ich da falsch? Und Kosten in Höhe von fast 2.000 EUR kann ja auch nicht sein.

Grüße,

Florian
grommelie
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#4

12.11.2009, 17:07

Generell ist ja die Wartefrist von zwei Wochen zu beachten. Du hast ja aber die Drittschuldnererklärung, in welcher doch das Zustelldatum enthalten sein müsste. Von da an hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, sich gegen die Pfändung zu wehren.

Ruf an, wenn zwei Wochen vergangen sind.

@gkutes: Das darf die Bank so aber eigentlich nicht, maximal separieren und zwei Wochen abwarten oder die Drittschuldnererklärung kommt erst nach mehr als zwei Wochen ab Zustellung.
Flo_B
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#5

13.11.2009, 08:14

Hallo grommelie,

also der PfÜB wurde auch laut der DSE am 21.10.2009 zugestellt. Die 2 Wochen sind also lange um. Der Schuldner hat allerdings verschiedene Rechtsmittel eingelegt.

Unter anderem ein Eilantrag nach § 769 II ZPO beim Amtsgericht, wo die Filiale der Bank ist. Der Antrag wurde mit Beschluss vom 25.09.2009 abgelehnt. Die Erinnerung dagegen wurde mit Beschluss vom 30.09.2009 abgelehnt.

Dann wurde noch Klage nach § 768 ZPO und ein Eilantrag nach § 769 ZPO bei Landgericht erhoben, wo das Urteil, aus den Vollstreckt wurde, erlassen wurde. Der Eilantrag wurde mit Beschluss vom 09.10.2009 zurückgewiesen. Auf die sofortige Beschwerde wurde nicht abgeholfen. Das Eilverfahren ist nur vor dem Beschwerdegericht anhängig. Die Klage ist noch vor dem Landgericht anhängig.

Liegt es also nun an der noch nicht entschiedenen sofortigen Beschwerde oder am Klageverfahren? Kann doch eigentlich nicht sein...

MfG

Florian
grommelie
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#6

13.11.2009, 11:26

Ich bin mir nicht sicher, aber wenn die Eilanträge abgelehnt sind, müßte die Bank doch die Auszahlung vornehmen. Oder hat da jemand ne andere Ansicht?!?
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gabrielle
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#7

13.11.2009, 12:49

ich würde jetzt die Bank entsprechend anschreiben und zur Zahlung auffordern mit dem Hinweis, dass wenn sie nicht zahlt, sie sich schadensersatzpflichtig macht.
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