Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gwendolyn
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#1
09.11.2009, 13:38
Hallo. Ich habe hier eine Sache, wo ich nicht weiter weiß. Wir hatten einen Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt. Nun teilt der Gerichtsvollzieher mit, daß der Schuldner sich auf unbestimmte Zeit im Krankenhaus befindet. Kann ich dort vollstrecken?
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
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Ernie
#2
09.11.2009, 13:43
Na klar geht das. Du musst nur wissen, in welcher Klinik und wenn möglich, auf welcher Station der Schuldner sich aufhält.
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Gwendolyn
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#3
09.11.2009, 13:44
Und dann schreibe ich bei Schuldnerbezeichnung Herr ...., Station ..., Zimmer ... , straße, Ort?
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Gwendolyn
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Grübchen
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#7
09.11.2009, 14:32
... und was willst Du da vollstrecken??? nur mal so interessehalber
LG Grübchen
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gabrielle
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#8
09.11.2009, 14:48
würde mich auch mal interessieren.
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jenniver
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#9
09.11.2009, 15:26
Da liegen ja auch keine Voraussetzungen zur Abgabe der e.V. vor, wenn dort vollstreckt werden soll.
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Kaltforelle
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#10
09.11.2009, 15:30
... aber es besteht die Hoffnung, dass der Schuldner zur Kostenvermeidung Angaben hinsichtlich eines evntl. Arbeitgebers oder Krankengeld zahlender Krankenkasse macht !