Hi!
Ein Mandant bringt uns eine vollstreckbare Ausfertigung nebst Zustellvermerk eines VU aus 1994, aber ohne Rechtskraftvermerk. Dieses VU ist (aus unerlaubter Handlung) ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Wenn ich heute - wieder - die ZV einleiten will, brauche ich dann einen Rechtskraftvermerk??? Die damalige ZV wurde eingestellt, weil zuviele Altlasten da waren. Ob die ZV damals aus einer Ausfertigung MIT Rechtskraftvermerk erfolgt ist, wissen wir nicht. Uns liegt jetzt nur das obige Original (jedenfalls siehts so aus) vor.
Bitte um Eure Hilfe! Merci!
VU von 1994 !
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 69
- Registriert: 13.10.2007, 20:48
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Bayern
Hallo Ticoli,
meiner Meinung nach brauchst du keinen Rechtskraftvermerk. Vollstreckbare Ausfertigung und Zustellvermerk reichen, da das VU ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar ist. In dem Fall lassen wir nie Rechtskraftvermerk anbringen.
meiner Meinung nach brauchst du keinen Rechtskraftvermerk. Vollstreckbare Ausfertigung und Zustellvermerk reichen, da das VU ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar ist. In dem Fall lassen wir nie Rechtskraftvermerk anbringen.
[color=#BF0000]Es ist unmöglich alles auf einmal zu machen, es ist aber möglich [u]etwas[/u] auf einmal zu machen.[/color]
- advocatus diaboli
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 837
- Registriert: 25.05.2007, 21:24
- Beruf: Assessor / Beamter
- Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges
Es ist kein Rechtskraftvermerk erforderlich, da aus dem VU bereits vor Eintritt der Rechtskraft ohne SL vollstreckt werden konnte.