ZV aus Einstweiliger Verfügung (Herausgabe)
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Wir haben heute eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe von diversen Gegenständen erwirkt. Morgen werde ich die einstweilige Verfügung durch den GVZ zustellen lassen; kann ich zugleich auch schon Vollstreckungsauftrag erteilen oder gibt es da eine Wartefrist?