ZV aus Einstweiliger Verfügung (Herausgabe)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mucl
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#1

05.11.2009, 20:15

Wir haben heute eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe von diversen Gegenständen erwirkt. Morgen werde ich die einstweilige Verfügung durch den GVZ zustellen lassen; kann ich zugleich auch schon Vollstreckungsauftrag erteilen oder gibt es da eine Wartefrist?
BeaBunny
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#2

05.11.2009, 20:54

Hm...bin mir nicht mehr sicher, aber vielleicht hilft Dir ja der § 929 II ZPO hilft oder so...
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