Kombiauftrag gegen Gesamtschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
RenaLanford
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#1

29.10.2009, 11:46

Hallo,

ich habe hier eine Sache liegen und zwar haben wir Mahnbescheid gegen 2 Schuldner gemacht. Beide wohnen zusammen (eheähnliche Lebensgemeinschaft). Wir haben nun 2 VBs, die beiden Schuldner sind Gesamtschuldner. Ich soll nun Kombiauftrag gegen beide machen. Soviel ich weiß, geht das doch in einem Auftrag oder?

Wie ist das denn mit den Gebühren? Schulisch gesehen würden die Kosten (Gebühren+Auslagen+MwSt.) 2 mal entstehen. PC technisch kriege ich das so aber nicht hin. Der PC (wir haben Annotext) nimmt die beiden auch nicht als Gesamtschuldner, sondern behandelt diese einzeln.

Hat jemand eine Ahnung wie ich das hinbekomme?

LG Jenny
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Yvi_882
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#2

29.10.2009, 11:58

Hallo Jenny,

mit Annotext kenne ich mich nicht aus. Es ist aber richtig, dass die ZV-Gebühr 2 mal anfällt.
Man kann einen Kombiauftrag machen, aber auch zwei Kombiaufträge.
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ReNoStar79
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#3

29.10.2009, 12:02

Ich kenne mich mit AnNo Text zwar auch nicht aus. Aber erstelle Dir einen Kombiauftrag und ändere den dann manuell, dass Du den 2. Schuldner reinsetzt und bei den Gebühren diese einfach x 2 nimmst. Im Forderungskonto musst Du das dann natürlich auch noch einmal reinbuchen, falls nicht von alleine geschehen...
[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]
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Bino
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#4

29.10.2009, 12:02

aber auch zwei Kombiaufträge.
Genau, dann eben zwei gesonderte Kombi-Aufträge.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
jenniver
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#5

29.10.2009, 12:03

Der PC (wir haben Annotext) nimmt die beiden auch nicht als Gesamtschuldner, sondern behandelt diese einzeln.
Das machst du beim Kombiauftrag ja auch eigentlich, sonst würdest du nicht zweimal die Gebühren bekommen. So gesehen, sind die Schuldner in der ZV ja keine "Gesamtschuldner" mehr.
RenaLanford
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#6

29.10.2009, 12:18

@ReNoStar79:

So habe ich mir das auch gedacht, dass ich dann einfach die Gebühren x2 nehme. Müsste ich ja dann für den ZV-Auftrag als auch für die Abgabe der EV so in der Forderungsaufstellung für den GVZ schreiben oder? Den ZV-Auftrag kann ich dann manuell noch ins Mandantenkonto und in unsere Forderungsaufstellung buchen.

@jenniver:

Wie wäre das denn, wenn ich 2 einzelne Kombiauftäge mache? Dann fallen doch aber mehr Gerichtsvollzieher Kosten an oder?

LG Jenny
jenniver
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#7

29.10.2009, 12:53

Dann fallen doch aber mehr Gerichtsvollzieher Kosten an oder?
Das kann ich dir nicht 100% sagen. Ich gehe aber mal davon aus, dass der GV auch für beide seine Gebühren bekommt, egal ob ein oder zwei Aufträge.
carinaG

#8

29.10.2009, 13:29

Hallo Leute,
wir rechnen immer 2x die Gebühr, das ist so korrekt und wird auch seit ich denken kann so anerkannt.

Aber mal eine andere Frage zu Thema Gesamtschuldner:

Ich habe 3 Schuldner, die gesamtschuldnerisch für eine Forderung haften, habe daher 3 MB-Anträge gemacht -gesamtschuldnerisch- und auch entspr. 3 Titel vorliegen.
Frage dazu: Kriege ich die MB und VB-Gebühren einmal oder dreimal??? Der OGV streitet da mit uns.
jenniver
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#9

29.10.2009, 13:36

Ich habe 3 Schuldner, die gesamtschuldnerisch für eine Forderung haften, habe daher 3 MB-Anträge gemacht
Ich denke du hättest bei gesamtschuldnerischer Haftung nur einen MB-Antrag machen dürfen. Dafür gibt es dann 1,0 VG zzgl. 0,6 Erhöhung + 0,5 für Vb.
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ReNoStar79
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#10

29.10.2009, 14:07

@Rena: Den Antrag bzw. die Gebühren für ZV + eV musst Du dann auch doppelt ins Forderungskonto buchen, ja. Wenn Du 2 Aufträge machst (einen pro Schuldner) kann es sein, dass Du doppelt GVZ-Kosten bekommst. Des wegen würde ich immer beide in einen Auftrag hauen.

@carina: Du hättest nur einen MB machen und auch nur einen VB beantragen "dürfen". Die Schuldner sind Gesamtschuldner und haften für Deine Kosten gesamtschuldnerisch. Da hat der OGVZ leider recht, dass er Dir 2/3 Gebühren abstreicht. Die Gebühren hast Du nur 1 x verdient.
[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]
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