dies soll speziell eine frage für euch sein, da ich die gebühren von euch einfach nicht verstehe.
wir haben zv beantragt und abnahme der e.v.
die voraussetzungen zur abnahme der e.v. waren gegeben, nur der schuldner ist nicht zum termin erschienen. (wir sollten haftbefehl beantragen.) die rechnung diesbezüglich lautete über knapp 41,00 €, u.a. nicht erledigte amtshandlung - 25,00 € (ich nehme an, dies bezieht sich auf die abnahme der e.v.)
nach unserem verhaftungsauftrag hat er die e.v. doch abgegeben und nun lautet die rechnung über 62,00 €. und hier wird für die abnahme der e.v. 17,50 € berechnet.
kann es richtig sein, dass ich mehr geld zahlen muss, für etwas was nicht erledigt wurde??? oder verstehe ich die sache mit der nicht erledigten amtshandlung einfach falsch?
es wäre schön, wenn ich dazu ein paar antworten bekäme, denn die mandanten löchern mich, und ich verstehe es selbst nicht
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)