Mahnbescheid wegen Guthaben?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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danny
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#1

27.10.2009, 14:58

Hallo ..

haben gerade eine Akte von der Chefin auf den Tisch bekommen in der es heißt, wir sollen einen MB beantragen.
Hier geht es um einen Guthabenbetrag von ca. € 300,- unserer Mandantin gegenüber einer Baustoff-Firma.
Der Guthabenbetrag ergibt sich aus verschiedenen Skonto-Verrechnungen wenn ich das richtig verstanden habe.

Geht sowas überhaupt??? Ich kann doch deshalb keinen MB beantragen oder?? Im Katalog ist sowas nicht vorhanden....

Danke schonmal... :roll:
Goldlöckchen

#2

27.10.2009, 15:07

Also wenn ich das richtig verstehe, hat Eure Mandantin zuviel an die Baufirma bezahlt, was Du jetzt geltend machen sollst, oder?

Falls ja, könntest Du die Nr. 37 - ungerechtfertigte Bereicherung - hernehmen oder einfach die Anspruchs-Nr. weglassen und selbst den Anspruch basteln und in die freien Zeilen eintragen.
cosmicmoon
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#3

27.10.2009, 15:12

Woraus ergibt sich denn des Skontoguthaben??? Ergibt sich aus der Akte ein Lieferantenkredit?
danny
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#4

27.10.2009, 15:21

cosmicmoon hat geschrieben:Woraus ergibt sich denn des Skontoguthaben??? Ergibt sich aus der Akte ein Lieferantenkredit?
Hallo,

nein von einem Lieferantenkredit kann ich nichts entdecken.

Unsere Mandantin hat nur eine Aufstellung gemacht, die sieht in etwa so aus:

Rechnung Nr... vom.. Betrag (z.B. € 100,-) abzgl. 3% Skonto (z.B. € 97,-) abgebucht (z.B. € 100,-) Differenz (z.B. 3,-)

so, da handelt es sich um ca. 10 Positionen .. bzw. einen Betrag von € 48,41...
aber die bestreitet die Firma wohl auch gar nicht .. hat den Betrag aber bisher auch nicht gezahlt!!

dann listet sie noch verschiedene fehlende Gutschrifen auf, z.B. für Betonstahl, der nicht bestellt aber berechnet wurde ... oder z.B. noch eine Position "abzüglich 25% lt.Vereinbarung auf kompletten Stahl..."

ziemlich wirr irgendwie .... :?
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Silke81
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#5

27.10.2009, 15:25

Hast du ne Aufstellung vor die liegen, die auch der Firma zugegangen ist? Dann brauchst du z. B. die einzelnen Positionen im MB gar nicht aufschlüsseln, sondern den Gesamtbetrag in einer Summe geltend machen und dann "Aufstellung gem. Schreiben vom ....." mit in den MB aufnehmen.

Problematisch wird es, wenn du zu jeder Position einzeln die Zinsen aufnehmen willst, dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als jede Position einzeln zu beziffern.
Goldlöckchen

#6

27.10.2009, 15:28

Also wenn die Firma wirklich zuviel abgebucht hat, obwohl die Skontofrist noch gegeben war, würde ich ungerechtfertigte Bereicherung nehmen.

Du kannst die Zinsen einzeln ausrechnen und im MB mit Ziffer 46 als rückständige Zinsen per heute geltend machen. Ab morgen beantragst Du dann die Verzinsung aus dem Gesamtbetrag.
danny
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#7

27.10.2009, 15:49

ja, die aufstellung wurde auch der firma übersandt ...

mh, um die Zinsen ging es erstmal eigentlich gar nich, das macht mich ja jetzt nur noch durcheinandererer.... *g*
cosmicmoon
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#8

27.10.2009, 15:52

Die Frage ist doch, eher woraus ergibt sich der Skonto??? Gibt es hierüber eine spezielle Vereinbarung??? Wenn die bislang auf der Gegenseite nicht gezahlt haben, werde die wohl keine Grundlage für Skonto sehen... Wo also bitte nimmt der liebe Mandant - und auch Deine Chefin - die Grundlage für den Skonto her? Skonto ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus einer "betrieblichen Übung" oder einer Vereinbarung.

Bitte nicht immer "leichtfertig" Forderungen zusammenrechnen => Es gibt genug BGH-Entscheidungen zur "Individualisierung im Mahnverfahren", die gerade das Mahnverfahren gut überlegt sein lassen!

Also frage doch einfach mal Deine Chefin, wie sie eine Klage begründen würde und welche rechtliche Grundlage sie hier sieht.
danny
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#9

27.10.2009, 16:28

cosmicmoon hat geschrieben:Die Frage ist doch, eher woraus ergibt sich der Skonto??? Gibt es hierüber eine spezielle Vereinbarung??? Wenn die bislang auf der Gegenseite nicht gezahlt haben, werde die wohl keine Grundlage für Skonto sehen... Wo also bitte nimmt der liebe Mandant - und auch Deine Chefin - die Grundlage für den Skonto her? Skonto ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus einer "betrieblichen Übung" oder einer Vereinbarung.

Bitte nicht immer "leichtfertig" Forderungen zusammenrechnen => Es gibt genug BGH-Entscheidungen zur "Individualisierung im Mahnverfahren", die gerade das Mahnverfahren gut überlegt sein lassen!

Also frage doch einfach mal Deine Chefin, wie sie eine Klage begründen würde und welche rechtliche Grundlage sie hier sieht.

also Skonto wurde wohl mit der Firma vereinbart, es gibt auch ein Schreiben in dem die Firma dies einräumt und sich dafür entschuldigt, dass die falschen Beträge abgebucht wurden. Die Firma hatte angekündigt, diese fehlenden Skonto-Beträge zurückzuzahlen, hat sie aber nicht getan.

Der Rest der Forderung wird bestritten und ich hab auch keine Ahnung, woraus sich das begründen lassen sollte.. darum hab ich mich ja gefragt mit welcher grundlage wir denn überhaupt nen MB machen können...... :)
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skugga
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#10

27.10.2009, 16:43

Bei solchen "Durcheinandersachen", bei denen auch zudem noch ein Teil bestritten wird, würd ichs auch nicht mit nem MB geltend machen, sondern gleich klagen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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