Einkommensteuerrückerstattung jetzt schon pfänden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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-lehmy-girl-
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#1

20.10.2009, 19:36

guten abend ihr lieben!
brauche mal wieder euren rat in sachen pfändung.
wenn ich einkommenssteuerrückerstattung pfände, schreibt man ja immer die drei letzten jahre hin. könnt ich jetzt schon das jahr 2009 mitpfänden oder muss ich da bis 2010 warten??
hoffe auf schnelle anwort.
liebe grüße,
-lehmy-girl-
Tanja Igel
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#2

20.10.2009, 20:05

Wenn du die Ansprüche für 2009 pfänden willst, darf der Pfüb erst 2010 erlassen werden. Die Erstattungsansprüche für 2009 entstehen frühestens am 01.01.2010, daher würde eine jetzige Pfändung ins Leere laufen.
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Bino
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#3

20.10.2009, 20:11

daher würde eine jetzige Pfändung ins Leere laufen.
bzw. nur die Erstattungsansprüche von 2008 erfassen, sofern sie noch nicht ausgezahlt wurden (weil der Sch seinen Erstattungsanspruch vielleicht einfach zu spät gestellt hat).
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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Silvia
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#4

20.10.2009, 20:11

:zustimm

LG Silvia
sweetykuecken
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#5

20.10.2009, 20:15

Bei mir hat der Drittschuldner geschrieben, dass die Steuerfestsetzung noch nicht stattgefunden hat. Wie kann ich mehr Druck ausüben, damit der DS zahlt?
Ernie

#6

20.10.2009, 20:21

Wenn die Steuer noch gar nicht festgesetzt wurde, wie willst Du denn dann Druck ausüben?
sweetykuecken
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#7

20.10.2009, 20:23

Stimmt schon... mmmh, aber der Anspruch auf Auszahlung ist trotzdem gesichert?

Also immer beim DS fleißig nachfragen...
Ernie

#8

20.10.2009, 20:26

Der generelle Anspruch auf Auszahlung ist ja gepfändet. Ob sich tatsächlich ein zu Gunsten des Schuldners bestehendes Guthaben aus Steuererstattung errechnen wird, wird sich aus der Festsetzung ergeben - vorausgesetzt, der Schuldner reicht seinen Antrag auf Steuererstattung ein...
sweetykuecken
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#9

20.10.2009, 20:29

also am besten Schuldner noch einmal anschreiben und ihn "bitten" (kann das ja nicht vorschreiben) den Antrag auf Steuererstattung einzureichen!?
Danke
sweetykuecken
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#10

20.10.2009, 20:29

Habt ihr vielleicht ein Musterschreiben?
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