Abgabe der e.V.
Ein Schuldner hat die e. V. abgegeben und zieht nach der Abgabe um. Er ist jetzt somit unter einer anderen Anschrift wohnhaft als in der e. V. angegeben. Kann er jetzt wieder die e. v. unter der neuen Anschrift abgeben oder nicht? Gibt es hierzu einen §?
- LuzZi
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m. E. nein, aber 100%ig bin ich nicht sicher. Er ist ja nur umgezogen, das ist ja nicht wirklich eine Änderung seiner Vermögenswerte. Würd ich jetzt zumindest sagen...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Kann mich nur der Meinung von Heike19 anschließen. Du kannst einen neuen Antrag auf EV stellen. Es können sich ja durch den Umzug die Vermögensverhältnisse des Schuldners geändert haben.
Hatte dieses Beispiel erst im Mai bei einem ZV-Seminar.
LG aus der Pfalz
Hatte dieses Beispiel erst im Mai bei einem ZV-Seminar.
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Man, da hab ich dann auch gleich wieder was dazu gelernt *freu*
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Allein nur nach dem Vorbringen des Gläubigers, dass ein Schuldner einen neuen Wohnsitz genommen hat, begründet für sich nicht Vorliegen der Voraussetzungen für eine wiederholte Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 903 ZPO und wird dadurch auch nicht hinreichend glaubhaft gemacht.
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Evtl. dürfte ein Hinweis auf einen neuen Vermieter und damit in der Regel auf eine neu hinterlegte Kaution ausreichen.