Abgabe der e.V.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Ann24
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#1

19.10.2009, 11:48

Ein Schuldner hat die e. V. abgegeben und zieht nach der Abgabe um. Er ist jetzt somit unter einer anderen Anschrift wohnhaft als in der e. V. angegeben. Kann er jetzt wieder die e. v. unter der neuen Anschrift abgeben oder nicht? Gibt es hierzu einen §?
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LuzZi
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#2

19.10.2009, 11:51

m. E. nein, aber 100%ig bin ich nicht sicher. Er ist ja nur umgezogen, das ist ja nicht wirklich eine Änderung seiner Vermögenswerte. Würd ich jetzt zumindest sagen...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Heike19
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#3

19.10.2009, 13:26

Wenn der Schuldner nicht nur innerorts oder in den Nachbarort umgezogen ist, dann kannst Du einen erneuten Antrag auf Abgabe der eV nach § 903 ZPO beantragen.
LG Heike19
spatzenbaer
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#4

19.10.2009, 13:33

Kann mich nur der Meinung von Heike19 anschließen. Du kannst einen neuen Antrag auf EV stellen. Es können sich ja durch den Umzug die Vermögensverhältnisse des Schuldners geändert haben.
Hatte dieses Beispiel erst im Mai bei einem ZV-Seminar.

LG aus der Pfalz
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LuzZi
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#5

19.10.2009, 13:35

Man, da hab ich dann auch gleich wieder was dazu gelernt *freu* :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
d771072
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#6

19.10.2009, 14:05

Allein ein Umzug ist kein Grund für eine Abnahme der eV nach § 903 ZPO!
silvester
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#7

21.10.2009, 06:52

Allein nur nach dem Vorbringen des Gläubigers, dass ein Schuldner einen neuen Wohnsitz genommen hat, begründet für sich nicht Vorliegen der Voraussetzungen für eine wiederholte Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 903 ZPO und wird dadurch auch nicht hinreichend glaubhaft gemacht.
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Bino
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#8

21.10.2009, 07:29

Da würde ich silvester zustimmen.
Oder hat das schon mal jemand durchbekommen?
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Davy Jones’ Locker
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#9

21.10.2009, 08:28

Evtl. dürfte ein Hinweis auf einen neuen Vermieter und damit in der Regel auf eine neu hinterlegte Kaution ausreichen.
Heike19
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#10

21.10.2009, 09:48

Das sehe ich auch so Davy

siehe auch hierzu LG Kassel, 22.09.04, 3 T 309/04
LG Heike19
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