Ich brauche bitte eure hilfe..
Kann ein Schuldner der gerade ein laufendes Insolvenzverfahren hat zur gleichen Zeit ein neues Insolvenzverfahren beantragen, wegen den Schulden die nach der Eröffnung des zur Zeit bestehenden Insolvenzverfahrens entstanden sind??
Wir wurden bei dem Schuldner schon zum Treuhänder bestellt, der ist jetzt in der WVP und ich habe heute erneut die Akte bekommen, wo wir wieder zum Treuhänder bestellt wurden für das 2. Insolvenzverfahren....
Was sagt Ihr dazu?
Zwei InsO-Verfahren gleichzeitig?
ja das dachte ich auch..
Das sind Regelinsolvenzverfahren.. Der Schuldner hat ein laufendes Geschäft und während des einen InsV hat er ein neues InsV beantragt.
Was ich nicht verstehe ist:
Man darf ja NACH ERTEILUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG innerhalb der nächsten 10 Jahre kein neues InsV beantragen.
In dem Fall wurde ja das 1. Verfahren nicht beendet, also die Erteilung der RSB ist noch nicht erfolgt, aber was ist danach wird das 2. Verfahren eingestellt????????????
Das sind Regelinsolvenzverfahren.. Der Schuldner hat ein laufendes Geschäft und während des einen InsV hat er ein neues InsV beantragt.
Was ich nicht verstehe ist:
Man darf ja NACH ERTEILUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG innerhalb der nächsten 10 Jahre kein neues InsV beantragen.
In dem Fall wurde ja das 1. Verfahren nicht beendet, also die Erteilung der RSB ist noch nicht erfolgt, aber was ist danach wird das 2. Verfahren eingestellt????????????
Wo steht das geschrieben?ninah hat geschrieben:Der Schuldner darf ja während des laufenden Verfahrens keine neuen Schulden machen
Er darf wohl neue Schulden machen nur werden diese nicht von der RSB erfaßt.Es darf ganz normal vollstreckt werden der Gläubiger bekommt halt erst nach RSB Geld da der Schuldner seine pfändbaren Anteile schon an den TH/IV abgetreten hat.
Der "Neugläubiger" kann auch keinen Versagungsantrag stellen da dieser nicht an Verfahren teilnimmt und auch nicht eintreten kann.
Wir haben genug Sch. die selbst in einem laufenden Insolvenzverfahren Neuschulden aufbauen denen ist dann leider auch nicht mehr zu helfen.
War er bei Eröffnung des ersten Insolvenzverfahrens schon selbständig tätig.Kiraz hat geschrieben:ein Freiberufler mit einem Verbraucher- und einem Regelinsolvenzverfahren