KOMBI AUFTRAG EILT SEHR!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Cleopatra

#1

16.10.2009, 11:52

hallo,

und zwar spinnt mein program grad. ich kann keine vorlagen mehr öffnen. bräuchte schnell eine vorlage für einen kombi auftrag.

könnte mir vielleicht jemand schnell eine schicken?

dankee
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Kichererbse
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#2

16.10.2009, 11:54

ZWANGSVOLLSTRECKUNGSAUFTRAG UND ANTRAG AUF
TERMINBESTIMMUNG ZUR EV

In Sachen

<ZVMandant>
- Gläubiger -
gegen

<ZVGegner>
- Schuldner -

werden Sie beauftragt auf Grund der anliegenden vollstreckbaren Ausfertigung(en), nämlich:

<ZVTitel>

die folgenden Beträge im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewegliche körperliche Vermögen des Schuldners einzuziehen und für den Fall der Ergebnislosigkeit der Pfändung die Bestimmung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (§§ 807, 899 ff ZPO):

1. Hauptforderung(en) EUR<ZVHf>
2. Nebenforderung(en) EUR<ZVNf>
3. Zinsen aus Forderungen EUR<ZVZins>
4. Kosten des Verfahrens / festgesetzte Prozesskosten EUR<ZVverzKo>
5. Zinsen aus diesen Kosten EUR<ZVKoZins>
6. Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung EUR<ZVKosten>
EUR<ZVSumme1>
abzüglich bisher gezahlter EUR<ZVGezahlt>
Zwischensumme EUR<ZVSumme2>
<ZvaSchu>
7. <ZVGebBez> <ZVGebsatz> EUR<ZVRaGeb>
8. <ZVAuslBez> EUR<ZVPostGeb>
9. <ZVMwstBez> EUR<ZVUmSt>
<ZVGebSumBez> EUR<ZVGebSum>
<ZvaSum>
10. EV-Gebühr §§ 57, 58 III, 11 BRAGO <ZVGebsatz> EUR<EVRaGeb>
11. <ZVAuslBez> EUR<EVPostGeb>
12. <ZVMwstBez> EUR<EVUmSt>
Summe EV-Gebühren EUR<EVGebSum>
<ZvaSum>
Gesamtbetrag EUR<ZVSumme3>

<ZVwZin>


0 Der Gläubiger ist vorsteuerabzugsberechtigt.
0 Der Gläubiger ist nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.
0 Schuldtitel ist bereits zugestellt und liegt an.

Zahlungen des Schuldners gingen bis zum Datum des Antrags nicht/oder nur in der obigen Berechnung ersichtlichen Höhe ein.

Weiter wird beantragt:

0 einem im Rahmen der Pfändung oder Befragung (§ 806 ZPO) bekannt gewordenen Drittschuldner mit Anschrift und Forderungsgrund mitzuteilen sowie dem Drittschuldner ein vorläufiges Zahlungsverbot (§ 845 ZPO) zuzustellen,
0 um Abschrift des Gesamt - Pfändungsprotokolls wird gebeten, Gegenstände, von deren Pfändung abgesehen wurde, bitte ich zu bezeichnen und den Grund der Nichtpfändung anzugeben.

Mit der Aussetzung der Verwertung entsprechend § 813 a ZPO besteht
0 kein
0 Einverständnis.
Teilzahlungen werden
0 nicht akzeptiert,
0 akzeptiert, soweit Sie dies auf Grund der wirtschaftlichen und/oder sozialen Situation des Schuldners, nach Ihrem Ermessen für angemessen halten. Verrechnung erfolgt nach § 367 BGB.

Sie werden beauftragt, eine richterliche Erlaubnis zur Pfändung zur Nachtzeit bzw. an Sonn- und Feiertagen beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu beantragen, wenn hierfür die Voraussetzungen gegeben sind.

Es wird beantragt, Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu bestimmen, wenn
0 die Pfändung fruchtlos gem. § 807 I Nr. 1 ZPO verlaufen ist,
0 eine Pfändung gemäß § 807 I Nr. 2 ZPO von vornherein aussichtslos ist,
0 der Schuldner den Zutritt zu seiner Wohnung verweigert (§ 807 I Nr. 3 ZPO),
0 der Schuldner trotz entsprechender Ankündigung gem. § 807 I Nr. 4 ZPO wiederholt nicht angetroffen wurde.

Dieser Antrag wird auch für den Fall gestellt, dass gegen den Schuldner bereits die Haft zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angeordnet ist.

Von dem Terminprotokoll und dem Vermögensverzeichnis werden Abschriften erbeten.
Im Falle der Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes (Umzug des Schuldners), beantrage ich die Verweisung und Weiterleitung an das zuständige Gericht. Um Abgabenachricht wird gebeten.

Einer sofortigen Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (§ 900 II ZPO) wird
0 nicht
0 widersprochen.
Der Gläubiger/Unterfertigte wird
0 nicht
0 am Termin teilnehmen, um Terminnachricht wird gebeten.
Gemäß § 900 III ZPO wird erklärt, soweit der Gerichtsvollzieher den Termin erst nach 6 Monaten anberaumt oder (bis zu 6 Monaten) vertagt, dass mit der Einziehung von Teilbeträgen durch den Gerichtsvollzieher Einverständnis besteht,
soweit die angebotenen Raten außerhalb des Rahmens der o.g. Vorschrift liegen,
0 kein Einverständnis besteht,
0 der Schuldner mit dem Gläubiger - Vertreter über Ratenzahlungen verhandeln möge, wenn der Gerichtsvollzieher dies – in besonderen Fällen – für angebracht hält.

0 Es wird gebeten, dem Schuldner in Ergänzung des amtlichen Vordruckes, die im beiliegenden Fragenkatalog angekreuzten Fragen zur Beantwortung vorzulegen.

Sollte der Schuldner seiner Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung widersprechen,
0 wird beantragt, den Widerspruch zurückzuweisen,
0 insbesondere dann, wenn Einwendungen gegen den Anspruch selbst erhoben werden.
Soweit die Voraussetzungen vorliegen, wird um neue Terminsbestimmung nachgesucht, vor Rechtskraft des den Widerspruch abweisenden Beschlusses.

Sollte der Schuldner in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO (§§ 807, 900 ZPO n.F.) abgegeben haben – und die entsprechende Eintragung im Schuldnerverzeichnis noch nicht gelöscht sein – wird um die Übersendung von Abschriften des Terminsprotokoll und des Vermögensverzeichnisses jener bereits geleisteten eidesstattlichen Versicherung – anstelle obigen Antrages – gebeten.

Sollte das angerufene Gericht unzuständig sein oder werden, wird um formlose Abgabe an das zuständige Gericht gebeten. Um Abgabenachricht wird gebeten.

Für den Fall, dass der Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung grundlos verweigert oder zur Abgabe derselben unentschuldigt nicht erschienen ist, wird Erlass eines Haftbefehles beantragt und um dessen Übersendung gebeten.
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Kichererbse
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#3

16.10.2009, 11:54

äääääääh reicht das so?
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#4

16.10.2009, 13:16

Normalerweise reicht es vollkommen aus:

"In der Sache A./B übersende ich die anliegenden Titel mit der Bitte die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Sollten die Voraussetzungen dafür vorliegen, bitte ich dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Sollte dieser die eV bereits abgegeben haben, bitte ich um Übersendung des Vermögensverzeichnisses. Falls der Schuldner zum Termin nicht erscheint, bitte ich die Vollstreckungsunterlagen an das Vollstreckungsgericht zum Erlass eines Haftbefehls weiterzuleiten. Nach Erlass beantrage ich den Schuldner durch den GV zu verhaften"

Und in die Anlage eine Forderungsaufstellung.

Seitenweise irgendwelche Romane, mit Anträgen die sich oft widersprechen, zu übersenden ist völlig überflüssig.
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#5

16.10.2009, 14:01

aua

Anträge die sich oft widersprechen???

Mein Antrag oben ist ein Formular und Formulare kann man entsprechend ankreuzen das sind die "0" Zeichen dort. Viell. sollte ich mal einen entsprechenden Antrag bei meinem Softwarelieferanten stellen, immerhin würde uns dein minimierter Antrag Papier und Briefmarken sparen ... hoffentlich sieht der GVZ das auch so gelassen.
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#6

16.10.2009, 18:22

Es gibt Gläubiger, die stellen einen Kombiauftrag auf einer Seite. Und es steht alles drin, was wichtig ist. Und andere brauchen dafür 5 Seiten. Das liest sich sowieso keiner komplett durch und es stehen viele Sachen drin die selbstverständlich sind oder sich eben widersprechen.
Sam29

#7

16.10.2009, 19:01

:shock:
Dann frage ich mir, warum mich mein letzter GV blöd gefragt hat, was er mit dem Geld, welches er vom Schuldner bekommen hat machen soll. Ich hätte ja nichts über die Geldempfangsvollmacht geschrieben.

Was ist mit der Ratenzahlung? Vielleicht möchte ich das ja nicht oder vielleicht doch. DAs muss ich doch auf mit aufnehmen.
d771072
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#8

16.10.2009, 19:51

Warum? Das Gesetz sieht eine Ratenzahlung vor. Und die Geldempfangsvollmacht ist grundsätzlich mit vorzulegen!
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Kichererbse
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#9

19.10.2009, 13:18

ja nee iss klar ein Spezialist besonderer Sorte, da ich mir dein Beitragsprofil reingezogen habe, reg ich mich gar nicht weiter drüber auf, du weißt es sowieso grundsätzlich besser ...
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Goldlöckchen

#10

19.10.2009, 13:22

@Kichererbse: :genau
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