Pfändung des Erlöses aus Zwangsversteigerung

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Spicy
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#1

05.10.2009, 19:52

Hallo zusammen!

Bin neu in diesem Forum und habe ein Problem, zu dem ich bislang leider noch keine Antwort habe finden können:

Das Grundstück eines Schuldners soll versteigert werden. Unsererseits wurde keine Zwangshypothek eingetragen; es soll die Pfändung des Erlöses (quasi des Differenzbetrags) nach Versteigerung erfolgen.

Meine Fragen wären:

1. Wie formuliere ich den PfüB-Antrag richtig? (Habe so etwas leider noch nie vorher gemacht!)

2. Wer ist in diesem Fall der Drittschuldner?

3. Kann die Pfändung schon VOR Versteigerung ausgebracht werden oder muss ich warten, bis versteigert wurde und dann loslegen?

Es wäre wirklich schön, wenn mir einer von euch helfen könnte.
Vielen Dank schon mal im Voraus!

LG, Spicy
nicole73
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#2

08.10.2009, 12:40

1. der Anspruch lautet sinngemäß wie folgt: "Guthaben des Schuldners aus Versteigerungserlös"
2. Amtsgericht, Hinterlegungsstelle? Am besten, du rufst mal beim AG an und fragst nach. Die wissen doch, wie die genaue Drittschuldnerbezeichnung lautet.
3. die Pfändung kannst du jetzt schon ausbringen, das ist auch sinnvoller, da die Erlöse relativ schnell nach Versteigerung verteilt werden. Und es du den Pfüb hast, dauert es ja auch eine Weile, je nach AG.
Spicy
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#3

08.10.2009, 20:09

Vielen lieben Dank! :thx

Dann werd ich mal schauen, was draus wird!
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