Hallo,
der Gläubigervertreter bucht den KFB in seinen diversen forderungsaufstellungen mal als Kosten, mal als Hauptforderung.
Was ist richtig?!
Vielen Dank und liebe Grüße
Schachterlteufel
Wie wird KFB gebucht
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Siehe BGB: Erst Kosten, dann Zinsen, dann Hauptforderung!
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Ich glaube, ich habe mich missverständlich ausgedrückt:
die Frage ist, wo der KFB in der Forderungsaufstellung einzubuchen ist, als Hauptforderung oder als Kosten?!
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wird unter festgesetzte Kosten eingebucht
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Aso, falsch verstanden
Der muss natürlich zu den festgesetzten Kosten
Der muss natürlich zu den festgesetzten Kosten
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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also unter Kosten und nicht als Hauptforderung...
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nein, definitiv nicht als Hauptforderung, da sonst die BGB-Vorschrift (Kosten, Zinsen, Hauptforderung) nicht greifen kann.