Wie wird KFB gebucht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schachterlteufel
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#1

07.10.2009, 11:23

Hallo,

der Gläubigervertreter bucht den KFB in seinen diversen forderungsaufstellungen mal als Kosten, mal als Hauptforderung.

Was ist richtig?!

Vielen Dank und liebe Grüße
Schachterlteufel
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LuzZi
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#2

07.10.2009, 11:26

Siehe BGB: Erst Kosten, dann Zinsen, dann Hauptforderung!
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
schachterlteufel
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#3

07.10.2009, 11:29

Ich glaube, ich habe mich missverständlich ausgedrückt:

die Frage ist, wo der KFB in der Forderungsaufstellung einzubuchen ist, als Hauptforderung oder als Kosten?!
Satine222000
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#4

07.10.2009, 11:31

wird unter festgesetzte Kosten eingebucht
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#5

07.10.2009, 11:34

Aso, falsch verstanden :oops:

Der muss natürlich zu den festgesetzten Kosten :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
schachterlteufel
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#6

07.10.2009, 11:38

also unter Kosten und nicht als Hauptforderung...
Satine222000
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#7

07.10.2009, 11:42

nein, definitiv nicht als Hauptforderung, da sonst die BGB-Vorschrift (Kosten, Zinsen, Hauptforderung) nicht greifen kann.
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