Hallo zusammen!
Hab eine vollstreckbare Ausfertigung vom Kostenfestsetzungsbeschluss. Jetzt reagiert die Gegenseite nicht auf unsere Schreiben.
Er arbeitet bei der Bundesmarine. Gibt es vielleicht eine Möglichkeite bei der Bundesmarine zu vollstrecken??? Hab was davon gehört aber habe keine Ahnung.
Vielen Dank
Zwangsvollstreckung bei Bundesmarine
- Kathy
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Hätte ich etz schon gemacht, das schwierigste dabei ist wrsl. die richtige Anschrift zu finden. Ruf doch da mal an und frag welche Stelle dafür zuständig ist.
MfG Kathy
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Ja...der Wohnsitz des Soldaten bestimmt den Gerichtsort. Er wohnt in Nürnberg also ist Nürnberg auch zuständig.
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Nach §§ 828 Abs. 2, 802 ZPO ist für den Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das AG als Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners zuständig. Dabei ist zu beachten, dass ein Berufssoldat nach § 9 Abs. 1 BGB seinen Wohnsitz grundsätzlich an seinem Standort hat.