Zwangsvollstreckung bei Bundesmarine

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Suza
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#1

24.09.2009, 11:24

Hallo zusammen!

Hab eine vollstreckbare Ausfertigung vom Kostenfestsetzungsbeschluss. Jetzt reagiert die Gegenseite nicht auf unsere Schreiben.

Er arbeitet bei der Bundesmarine. Gibt es vielleicht eine Möglichkeite bei der Bundesmarine zu vollstrecken??? Hab was davon gehört aber habe keine Ahnung.

Vielen Dank :-)
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Kathy
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#2

24.09.2009, 11:37

Die wird ein Arbeitgeber sein wie jeder andere.
MfG Kathy

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Suza
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#3

24.09.2009, 11:50

Meinst einfach einen PfüB an die Bundesmarine schicken???
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Kathy
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#4

24.09.2009, 11:51

Hätte ich etz schon gemacht, das schwierigste dabei ist wrsl. die richtige Anschrift zu finden. Ruf doch da mal an und frag welche Stelle dafür zuständig ist.
MfG Kathy

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#5

24.09.2009, 12:03

Hab ich gereade gemacht. Danke nochmal für die Hile :-)
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#6

24.09.2009, 12:12

Noch eine kurze Frage.
Wo muß ich den Pfüb-Antrag schicken? In Nürnberg wo der Schuldner seinen Wohnsitz hat oder in Kiel wo die Personalabteilung ist?
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puppa2402
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#7

24.09.2009, 12:17

An das zuständige Gericht des Schuldners. Wie in allen ZV Sachen.
Liebe Grüße
puppa

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Suza
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#8

24.09.2009, 12:18

Also Nürnberg oder???
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#9

24.09.2009, 14:48

Ja...der Wohnsitz des Soldaten bestimmt den Gerichtsort. Er wohnt in Nürnberg also ist Nürnberg auch zuständig.
jenniver
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#10

24.09.2009, 15:08

Nach §§ 828 Abs. 2, 802 ZPO ist für den Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das AG als Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners zuständig. Dabei ist zu beachten, dass ein Berufssoldat nach § 9 Abs. 1 BGB seinen Wohnsitz grundsätzlich an seinem Standort hat.
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