Mahnbescheid, obwohl breits Urteil vorliegt-Mietrechtssache

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Susann84
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#1

23.09.2009, 12:30

Stehe gerade mal wieder vor einem kleinen Problem. :oops:

Wir haben in der Akte bereits ein Urteil aus 2007. In dem wurde der Gegner verurteilt:
1. Die streitgegenständliche Wohnung zu räumen und herauszugeben.
2. Rückständige Miete zu zahlen und
3. "...bis zur Räumung und Herausgabe der Wohnung an den Kläger eine
monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe von ... beginnend ab dem
... nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz seit dem jeweiligen Monatsdritten zu zahlen."

Der Schuldner hat dann doch ein wenig gezahlt und unser Mandant hat die Räumung nicht weiter verfolgt sondern den Gegner weiter dort wohnen lassen. Inzwischen haben wir Anfang diesen Jahres jedoch wieder auf Räumung und Herausgabe geklagt und nun einen erneuten Räumungstitel vorliegen. In diesem sind rückständige sowie zukünftige Mietzahlungen nicht enthalten.
Ich habe jetzt die Akte auf dem Tisch und soll einen Mahnbescheid für alle Rückstände beantragen.

Es liegt m. E. doch aber bereits ein Titel vor aus dem die Rückstände aus der laufenden Miete seit dem Urteil im Jahr 2007 vollstreckt werden können. Ich kann doch jetzt nicht einfach mal einen Mahnbescheid beantragen zu Forderungen, die bereits tituliert sind. Oder seht ihr das anders?
Bin mir da total unsicher. :?

Danke Euch schonmal im Voraus. Susi
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Soenny
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#2

23.09.2009, 12:42

Oder seht ihr das anders?
Nein, sehe ich auch so. Die Rückstände kannst du aus dem alten Urteil vollstrecken, was danach nicht gezahlt wurde, kannst du natürlich per MB geltend machen.
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#3

23.09.2009, 19:04

:zustimm JSanny, sehe ich genauso! Nur, was noch nicht tituliert ist, kann im MB geltend gemacht werden!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#4

24.09.2009, 17:09

Dem schließe ich mich ebenso an. Was ist denn aus der Räumung geworden. :dafuer

Was ist denn aus der Räumung geworden? Wieso wurde er denn noch einmal verklagt, wenn bereits ein Titel für die Räumung vorliegt?
klugi
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#5

02.10.2009, 20:53

Also ich würde auch einen MB wegen der neuen rückständigen Mieten machen ...

gleichzeitig aber vllt. auch mal versuchen die Räumung aus dem Urteil vollstrecken...

sollte m. E. doch möglich


gruß
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#6

02.10.2009, 20:58

Inzwischen haben wir Anfang diesen Jahres jedoch wieder auf Räumung und Herausgabe geklagt und nun einen erneuten Räumungstitel vorliegen.
Warum auch nicht. Ist nur die Frage, ob der Mandant das möchte und auch die Kosten dafür aufbringen kann, falls er keine RSV hat.
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