Unrechtmäßige Zahlung des Drittschuldners zurückzahlen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mini-me
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#1

22.09.2009, 16:14

Hallo,

wir haben eine Pfändungsbeschluss (keinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) an die Drittschuldnerin zustellen lassen. Diese hat nun an uns gezahlt - zu Unrecht natürlich - und möchte jetzt das Geld zurück.

Das mache ich jetzt aber ungern. Daher meine Frage:

Muss ich das Geld zurückzahlen oder können wir es "behalten" oder wenigstens hinterlegen?

m-m
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jacqueline k
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#2

22.09.2009, 16:58

Kannst du nicht einfach schnell noch den Übeweisungsbeschluss beantragen?
:blumen
Blumige Grüße
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mini-me
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#3

23.09.2009, 09:11

Nee, das geht leider nicht, wäre zu einfach

m-m
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sunshine24
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#4

23.09.2009, 20:19

Da euch ja der Überweisungsbeschluss fehlt, könnt ihr das Geld auch nicht behalten oder sonst wie verwalten, da ihr dies ja - wie du schon geschrieben hast - das Geld zu Unrecht erhalten habt und euch (noch) nicht zusteht. Also, auf jeden Fall zurückzahlen!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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