bei mir ist die Ausbildung zur ReNo "schon" 2 Jahre her und manche Sachen krieg ich nicht mehr so richitg aufm Schirm
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Ich arbeite jetzt bei einem Arbeitgeberverband (Verein), der von seinen Mitgliedsfirmen lebt, welche jährlich einen Mitgliedsbeitrag an uns zu leisten haben.
Jetzt hat eine Firma Insolvenz angemeldet und wir bekamen Post vom Insolvenzverwalter. Nun habe ich ein Problem mit den Verzugszinsen.
Unsere Beitragsrechnung ist am 25.06.2009 rausgegangen. Drunter steht aber nur der Satz "Für eine baldige Begleichung vorstehenden Betrages wären wir Ihnen sehr verbunden." Ab wann darf ich jetzt Verzugszinsen berechnen? Eine Mahnung gab es nicht.
Ich freue mich über jede Antwort, ich muss die Forderung nämlich bald anmelden.
Liebe Grüße, Anna