Fragen aus dem Antrag auf Abgabe eV nicht beantwortet

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Goldlöckchen

#11

21.09.2009, 15:08

Ich glaube nicht, dass der Schuldner auf die Frage, ob er schwarz arbeitet, ehrlich antworten wird.

Strafanzeige in Betracht ziehen. Einmal wg. Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung und ggf. auch an das Finanzamt wg. Steuerhinterziehung. Die interessiert sowas auch immer sehr. Ihr habt ja die Nachweise der Detektei.
Goldlöckchen

#12

21.09.2009, 15:08

Ich glaube nicht, dass der Schuldner auf die Frage, ob er schwarz arbeitet, ehrlich antworten wird.

Strafanzeige in Betracht ziehen. Einmal wg. Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung und ggf. auch an das Finanzamt wg. Steuerhinterziehung. Die interessiert sowas auch immer sehr. Ihr habt ja die Nachweise der Detektei.
Glückspilz
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#13

21.09.2009, 15:34

Ich weiß, dass der Schuldner nicht ehrlich antworten wird. Soll er auch nicht, ich will ihm ja die Falschabgabe der eidesstattlichen Versicherung nachweisen. Aber dazu muss der GVZ die Frage stellen :D . Danach wollte ich ne Strafanzeige fertigen und diese dem Schuldner vorab unterbreiten. Vielleicht regt das ja seine Zahlungswilligkeit etwas mehr an.

Finanzamt wäre der letzte Schritt, wenn die den erst mal in der Mangel haben, bleibt für uns ja nichts mehr übrig.
Goldlöckchen

#14

21.09.2009, 15:41

Deinen Grund für die Strafanzeige hast Du doch schon, wenn er im Vermögensverzeichnis angegeben hat, keinerlei Einkünfte zu haben. Vielleicht solltest Du gar nichts mehr über den GV machen. Wenn der GV Deinen Schuldner diese Frage stellt, wird er bestimmt dort, wo er schwarz arbeitet, sofort aufhören und sich ne neue Schwarzarbeit suchen.
Glückspilz
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#15

21.09.2009, 15:53

Eigentlich hast Du recht, indem er nicht angibt, sich nebenher noch etwas dazu zu verdienen, ist das ja eigentlich auch schon eine falsche eidesstattliche Versicherung. Der Straftatbestand müßte damit schon erfüllt sein.

Ich habe das vorhin glaube ich nicht geschrieben, aber der Schuldner arbeitet. Seinen Arbeitgeber hat er auch angegeben. Allerdings erhält er dort angeblich nur rund 900,00 €. Wobei ich ihm mal unterstelle, dass er sein Gehalt bewusst unter der Pfändungsgrenze hält. Habe mir schon überlegt eine Gehaltspfändung durchzuführen und die Gehaltsnachweise gleich mitzupfänden.

Ich will allerdings auch nicht die Kosten so enorm in die Höhe treiben. Allerdings zieht das die Schlinge vielleicht mal etwas enger.
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gabrielle
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#16

21.09.2009, 16:32

Glückspilz hat geschrieben:Allerdings erhält er dort angeblich nur rund 900,00 €. Wobei ich ihm mal unterstelle, dass er sein Gehalt bewusst unter der Pfändungsgrenze hält. Habe mir schon überlegt eine Gehaltspfändung durchzuführen und die Gehaltsnachweise gleich mitzupfänden.
dies würde unter dem Punkt Lohnverschleierung fallen. Du müsstest deshalb wissen, als was dein Schuldner dort angestellt ist und welche Tätigkeiten er dort ausübt. Somit müsstest Du anhand von Vergleichsgehältern darlegen, ob er zu wenig Gehalt erhält.
Sanni
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#17

21.09.2009, 16:35

Sowas nenne ich einen "unflexiblen Menschen", jetzt musst du wieder schreiben, er antwortet drauf, du antwortest drauf, .... Anstatt dass er dir mal zuhört und dir sagt wie man das am schnellsten löst. Ist doch auch in seinem Interesse die Akte zu "schließen".
Bin froh, dass wir bei uns im Umkreis eigentlich nur nette GV und GVinnen haben, mit denen kann man sich immer arrangieren.

Ich würd an deiner Stelle direkt die Strafanzeige stellen, bei der Gehaltspfändung wirst du wahrscheinlich nicht so erfolgreich sein, wenn der ARbeitgeber ein bißchen "nett" ist, wird der die Abrechnungen auch so schreiben und den Rest "schwarz" ausbezahlen.
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