Gebühr für Räumungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jules88
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#1

09.09.2009, 14:32

Hallo Leute!

Ich brauche Hilfe bezüglich nem Räumungsauftrag. Also der Titel ist eine notarielle Urkunde, worin sich der Schuldner der sofortigen Räumung unterworfen hat, nachdem das Mietverhältnis gekündigt ist.

Nur weiß ich jetzt nicht, nach welchem Gegenstandswert ich die Gebühr für den Räumungsauftrag erstellen soll. Es wird auch nicht bezüglich Kosten vollstreckt, keine vorherige Klage, nichts. Nehme ich jetzt den Gesamtwert der Mietrückstände als GW, obwohl ich diese nicht vollstrecken will?
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Gruftie
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#2

09.09.2009, 14:33

Geschäftswert ist die Jahreskaltmiete bzw. Nettomiete.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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rebru82
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#3

09.09.2009, 14:40

Wenn sich die notarielle Urkunde lediglich auf die Räumung bezieht, dann müsste der Notar ja den gleichen Gegenstandswert angesetzt haben, nämlich wie Gruftie schon sagte, eine Jahreskaltmiete. Dann müsste sich der Wert aus der Kostenberechnung am Ende der Urkunde ergeben.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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Jules88
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#4

09.09.2009, 15:54

Vielen Dank ich habs jetzt :)
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