Hallo,
habe folgende Probleme.
Ich habe hier nun das EV-Protokoll des SN vorliegen. Dieser hat bereits etliche Schulden, aber auch Mieteinnahmen aus Vermietung seines Eigentums. Nun geht es auch schon los. Die Mieteinnahmen sind abgetreten an seine Tochter. Wie komme ich nun trotzdem da ran? Besteht die Möglichkeit diese trotzdem zu pfänden? Muss ggf. auch ein Pfüb gegen den Tochter gefertigt werden?
Weiteres Problem. Wie schon erwähnt besitzt SN Eigentum, welches er vermietet. Dies ist sein Alleineigentum. Allerdings sind hier auch jeweils Grundschulden für seine Tochter angetragen. Kommt man hier auch irgendwie ran oder kann näheres in Erfahrung bringen, wie dies zusammenhängt? Eine Sicherungshypothek würde mir hier nicht viel bringen, da die GRundschulden bereits so hoch sind, dass ncihts für den Gläubiger übrig bleiben würde bei einer Versteigerung. Wäre es aber vielleicht sinnvoll eine Versteigerung anzuzetteln?
Weiterhin erhält der SN einen Gründungszuschuss. Ist dieser pfändbar?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Pfändung Miete und Vollstreckung ins Grundbuch
- Bibi
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Also zu dem Gründungszuschuss kann ich nix sagen.
Die Eintragung einer Hypothek ist nicht nur sinnvoll, wenn Du das Grundstück jetzt bereits versteigern willst. Auch wenn der Schu. es mal verkaufen will steht die SiHy immer noch drin und muss vor Umschreibung erstmal getilgt werden. Wenn jetzt schon für die Tochter hohe Vorbelastungen eingetragen sind, wird wohl eine Versteigerung nix bringen.
Bei der abgetretenen Miete kommst Du auch nicht weiter, jedenfalls würde mir nicht einfallen wie, weil selbst wenn Du sie pfändest die Tochter irgendwelche immens hohen Forderungen "erfinden" könnte, die damit getilgt werden, so dass sicher ist, dass auf Deine Forderung keine Zhlg. erfolgen wird.
Wenn Familie des Schu. mit drin hängt ist es immer schwierig. Ich denke mal Du hast hier keine Chancen. Außer mit der SiHyp, die dann bei einem Verkauf mal was bringen könnte.
Die Eintragung einer Hypothek ist nicht nur sinnvoll, wenn Du das Grundstück jetzt bereits versteigern willst. Auch wenn der Schu. es mal verkaufen will steht die SiHy immer noch drin und muss vor Umschreibung erstmal getilgt werden. Wenn jetzt schon für die Tochter hohe Vorbelastungen eingetragen sind, wird wohl eine Versteigerung nix bringen.
Bei der abgetretenen Miete kommst Du auch nicht weiter, jedenfalls würde mir nicht einfallen wie, weil selbst wenn Du sie pfändest die Tochter irgendwelche immens hohen Forderungen "erfinden" könnte, die damit getilgt werden, so dass sicher ist, dass auf Deine Forderung keine Zhlg. erfolgen wird.
Wenn Familie des Schu. mit drin hängt ist es immer schwierig. Ich denke mal Du hast hier keine Chancen. Außer mit der SiHyp, die dann bei einem Verkauf mal was bringen könnte.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Ich denke auch dass der SN hier ein ganz schlauer ist. Ist nur blöd, dass solche Leute damit durchkommen.
Im Grundbuch sind jeweils Grundschulden von 250 TEUR eingetragen.
Mit der Miete habe ich mir das schon gedacht. So ein mist
Im Grundbuch sind jeweils Grundschulden von 250 TEUR eingetragen.
Mit der Miete habe ich mir das schon gedacht. So ein mist