Vollstreckung - wie weiter?!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ReNoFa09
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#11

04.09.2009, 13:21

Hm...scheint nicht schlecht zu sein...muss da aber immer erst meinen cheffe fragen ob das so angenehm ist ;-)

Aber schon einmal vielen Dank :-)
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carrot
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#12

04.09.2009, 13:22

also bislang hab ich auf jeden Fall damit bessere Erfahrungen gemacht als wie mit den normalen EMA Anfragen. Das soll sich dein Chef mal in Ruhe anschauen, bekommst dann auch ordentlich Infomaterial was es da noch so alles für nette Auskünfte gibt
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ReNoFa09
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#13

04.09.2009, 13:38

;-) sehr schön..ich glaube ich werde meinen Cheffe mal abpassen, wenn er gute Laune hat, denn die ist immer sehr wichtig, wenn es um Veränderungen geht :-P
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JonesJess
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#14

04.09.2009, 13:58

carrot hat geschrieben:also bislang hab ich auf jeden Fall damit bessere Erfahrungen gemacht als wie mit den normalen EMA Anfragen. Das soll sich dein Chef mal in Ruhe anschauen, bekommst dann auch ordentlich Infomaterial was es da noch so alles für nette Auskünfte gibt
Dem kann ich mich nur anschließen! Supercheck nutze ich auch für einen meiner Chefs. Bekommt man schneller Auskunft.

Ansonsten würde ich es wirklich auch mit einer Detektei versuchen.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
FreddyB

#15

14.09.2009, 15:29

Hallo,

ich schreib hier einfach mal weiter:

Wir haben VB auf Geldforderung wg. Diebstahl. Wir haben einen Kombi-Auftrag gemacht, woraufhin der Schuldnerin die EV abgenommen wurde. Im Vermögensverzeichnis sind folgende Angaben:

Girokonto mit 180,00 EUR im Soll. Kontenpfändung von T-Mobile über 800,00 EUR. Sie bezieht ALG II und Kindergeld. Kaution in Höhe von 400,00 EUR. Ihr Freund wohnt bei ihr, bezieht aber auch ALG II. Nebenbei jobbt sie noch an ner Dönerbude für 90,00 EUR/Monat. Jobcenter zahlt auch die Miete.

Die Mietkaution hab ich schon gepfändet und ne Kopie vom Sparbuch befindet sich in unserer Akte.

Fällt Euch noch etwas ein?
Ernie

#16

14.09.2009, 18:58

Der Anspruch aus dem VB ist ausdrücklich gestützt auf eine unerlaubte Handlung? Dann Pfüb ins ALG II. Damit kriegst Du immerhin so zwischen 20,- und 30,- im Monat...
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carrot
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#17

14.09.2009, 19:14

ein VB reicht doch dafür nicht mehr aus, ich mein das muss doch jetzt ein Urteil richtig sein?!
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Ernie

#18

14.09.2009, 19:41

Ups - Mensch, carrot, da hast Du natürlich recht! Also: Klage auf Feststellung der Forderung aus unerlaubter Handlung und dann Pfüb ins ALG.
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carrot
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#19

14.09.2009, 19:47

war mir doch so :mrgreen:
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FreddyB

#20

22.09.2009, 13:51

Danke.
Die Schuldnerin ist mittlerweile verzogen und ihr alter Berater beim Arbeitsamt hat gemeint, dass sich an ihrer Situation auch nichts ändern wird, weil sie psychisch labil ist. Die Akte liegt jetzt erst mal auf Eis. Mal schauen, wass die Drittschuldner wegen der Mietkaution so sagen.

Aber trotdem Danke
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