Ich habe hier ein Problem. Wir haben einen ZV Auftrag gemacht. Darauf hin hat der SChuldner die EV abgegeben. Im Vermögensverzeichnis konnten wir nun feststellten, dass der Schuldner ein Haus besitzt und dieses unentgeltlich an die EHefrau vermietet.
Kann man da etwas machen?
Zwangsvollstreckung
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 29
- Registriert: 20.08.2008, 09:22
- Software: Advoline
- Wohnort: Weinheim
- rebru82
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 598
- Registriert: 01.12.2008, 09:08
- Beruf: ReNo-Fachangestellter und bald ReFaWiNoFa :)
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Flensburg
Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch und dann das Grundstück versteigern lassen. ist eure Forderung hoch genug für eine Sicherungshypothek?
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 29
- Registriert: 20.08.2008, 09:22
- Software: Advoline
- Wohnort: Weinheim
über € 2.000,00
Habe jetzt aber noch gesehen, dass der Schuldner das Haus an die Ehefrau übergeben hat. Es muss anscheinend ein not. beurkundeter Übergabevertrag existieren.
Hat man da noch Chancen irgendetwas zu machen???
Liebe Grüße
Habe jetzt aber noch gesehen, dass der Schuldner das Haus an die Ehefrau übergeben hat. Es muss anscheinend ein not. beurkundeter Übergabevertrag existieren.
Hat man da noch Chancen irgendetwas zu machen???
Liebe Grüße
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Meines Erachtens kann man da nichts mehr machen, wenn mittlerweile der Ehefrau das Grundstück gehört. Euer Titel lautet ja gegen den Mann und nicht die Ehefrau ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Bino
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2205
- Registriert: 06.08.2007, 22:20
- Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
Wenn es offensichtlich ist, dass der das Haus an seine Ehefrau verkauft hat, um seine Gläubiger zu benachteiligen, kann man das anfechten. Haben wir schon einmal gemacht und auch Erfolg gehabt.
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Echt? Gut zu wissen ... deswegen hat Micsi auch gefragt, von wann der Übergabevertrag war. Jetzt hab ichs auch verstanden
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 29
- Registriert: 20.08.2008, 09:22
- Software: Advoline
- Wohnort: Weinheim
Der Übergabevertrag stammt vom 10.03.2008
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 515
- Registriert: 26.02.2008, 08:45
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: WinMacs
- Wohnort: Ronneburg
- Kontaktdaten:
Prima Jetzt solltest Du uns aber noch mitteilen, wann Du den Titel erlangt hast und wann die ZV eingeleitet wurde!
- Re1108
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 914
- Registriert: 12.06.2008, 10:31
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Ba.-Wü.
Mich würde noch interessieren, wann er die eV abgegeben hat.
War dies vor oder nach der Übertragung des Hauses?
Müsste theoretisch ja danach gewesen sein, sonst wäre ja offensichtlich das Vermögensverzeichnis falsch ... (Stichwort: Strafanzeige)
War dies vor oder nach der Übertragung des Hauses?
Müsste theoretisch ja danach gewesen sein, sonst wäre ja offensichtlich das Vermögensverzeichnis falsch ... (Stichwort: Strafanzeige)