Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Nachtelfin
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#1

02.09.2009, 15:49

Ich habe hier ein Problem. Wir haben einen ZV Auftrag gemacht. Darauf hin hat der SChuldner die EV abgegeben. Im Vermögensverzeichnis konnten wir nun feststellten, dass der Schuldner ein Haus besitzt und dieses unentgeltlich an die EHefrau vermietet.
Kann man da etwas machen?
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rebru82
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#2

02.09.2009, 15:52

Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch und dann das Grundstück versteigern lassen. ist eure Forderung hoch genug für eine Sicherungshypothek?
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Nachtelfin
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#3

02.09.2009, 17:54

über € 2.000,00

Habe jetzt aber noch gesehen, dass der Schuldner das Haus an die Ehefrau übergeben hat. Es muss anscheinend ein not. beurkundeter Übergabevertrag existieren.

Hat man da noch Chancen irgendetwas zu machen???

Liebe Grüße :wink2
Micsi11
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#4

02.09.2009, 17:57

Von wann exisitert denn der Übergabevertrag?
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#5

02.09.2009, 19:33

Meines Erachtens kann man da nichts mehr machen, wenn mittlerweile der Ehefrau das Grundstück gehört. Euer Titel lautet ja gegen den Mann und nicht die Ehefrau ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Bino
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#6

02.09.2009, 19:46

Wenn es offensichtlich ist, dass der das Haus an seine Ehefrau verkauft hat, um seine Gläubiger zu benachteiligen, kann man das anfechten. Haben wir schon einmal gemacht und auch Erfolg gehabt.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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#7

02.09.2009, 19:52

Echt? Gut zu wissen ... deswegen hat Micsi auch gefragt, von wann der Übergabevertrag war. Jetzt hab ichs auch verstanden :mrgreen:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Nachtelfin
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#8

03.09.2009, 14:48

Der Übergabevertrag stammt vom 10.03.2008
cosmicmoon
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#9

03.09.2009, 15:36

Prima :-) Jetzt solltest Du uns aber noch mitteilen, wann Du den Titel erlangt hast und wann die ZV eingeleitet wurde!
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Re1108
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#10

03.09.2009, 15:45

Mich würde noch interessieren, wann er die eV abgegeben hat.

War dies vor oder nach der Übertragung des Hauses?
Müsste theoretisch ja danach gewesen sein, sonst wäre ja offensichtlich das Vermögensverzeichnis falsch ... (Stichwort: Strafanzeige)
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