Zwangsvollstreckung in Maschinen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Anlenito
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#1

02.09.2009, 08:51

Hallo,

habe eine Frage:
Ein Schuldner ist zahlungsunfähig, hat aber noch Maschinen in seiner Lagerhalle stehen, die der Mandant sich sichern und dann verwerten will.

Wie geht sowas?
Durch eine einstweilige Verfügung?
Durch einen Gerichtsvollzieherauftrag?
Oder muss man einen speziellen Antrag an das Vollstreckungsgericht stellen? Wie muss dieser dann aussehen?

Ich danke euch schon einmal für eure Hilfe.
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Bibi
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#2

02.09.2009, 08:54

Du müsstest einen Vollstreckungsauftrag an den GV erteilen, in welchem der GV mit der Pfändung der Maschinen beauftragt wird. Ich gehe aber mal davon aus, dass der Schu. die Maschinen zur Berufsausübung benötigt, so das eine Pfändung dann nicht möglich ist. Meist ist es auch so, dass solche Maschinen unter Eigentumsvorbehalt verkauft wurden und noch nicht abbezahlt sind. So dass sich nur der Verkäufer der Maschinen an diesen bedinen darf. Das müsste vorher geklärt werden, um keine unnötigen Kosten zu produzieren.

Hast Du evtl. eine EV vorliegen, in der der Schu. Angaben hierzu gemacht hat?
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rebru82
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#3

02.09.2009, 08:54

Einen Vollstreckungsauftrag an den GV mit dem Hinweis, dass sämtliche Maschinen in der Lagerhalle ... gepfändet werden sollen
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Anlenito
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#4

02.09.2009, 08:59

Nein, eine EV habe ich nicht vorliegen, aber die genaue Maschinenbezeichnung hat der Mandant besorgt.

Gibt es noch einen anderen Weg außer über einen GVZ-Auftrag? Das dauert zu lange, so der Chef.

Wisst ihr da noch andere Möglichkeiten, die schneller sind?

Danke und lieben Gruß
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Bibi
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#5

02.09.2009, 09:04

Einen anderen Weg gibt es nicht. Die ZV muss nun mal über den GV erfolgen. Du könntest allerdings versuchen mit dem GV vorab tel. zu klären, ob er den Auftrag vorziehen kann. Zur Begründung könntest Du dann angeben, dass Ihr befürchtet, dass der Schu. die Maschinen beiseite schafft und daher Eile geboten ist.

Aber was will Euer Mdt. denn mit den Maschinen machen, oder lasst ihr die gleich durch den GV versteigern? Ein freihändiger Verkauf durch Euren Mdt. ist m. E. nicht zulässig, so dass Du dem GV dann auch gleich einen Versteigerungsauftrag mit erteilen müsstest.
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Anlenito
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#6

02.09.2009, 09:15

Ok, dann bleibt nur der Weg über den GV. Danke schön für die prompte Antwort.

Ich weiß nicht, was der Mandant damit machen will. Danke für den Hinweis, dann würde ich einen Versteigerungsauftrag ebenfalls erteilen.

Eine letzte Frage, könnte man die Maschinen nicht pfänden per Pfüb?
Suse
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#7

02.09.2009, 09:48

könnte man die Maschinen nicht pfänden per Pfüb?
Nein, gem. § 829 ZPO ist Pfandgegenstand ausschließlich eine Geldforderung. Was für einen Titel hast du denn vorliegen?
LG, Ela
Anlenito
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#8

02.09.2009, 09:59

Alles klar. Weiß Bescheid.

Lieben Gruß
Suse
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#9

02.09.2009, 10:30

Zudem brauchst du ja für einen Pfüb auch einen Drittschuldner. Was hast du denn für einen Titel?
LG, Ela
Anlenito
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#10

05.08.2011, 11:10

Hallo Zusammen!

Habe jetzt einen ähnlichen Fall. Es sollen wieder Maschinen (Sattelauflieger, Anhänger, Container etc) gepfändet werden. Wie das geht, steht ja oben :D

Jetzt sollen die gepfändeten Sachen dann sofort dem Mandanten übereignet werden, bzw. in seinen Besitz übergehen, damit er sie dann verwerten kann. Welchen Satz muss ich dann am besten mit in den GV-Auftrag einbringen? Als Titel habe ich einen ganz normalen Vollstreckungsbescheid.

Über eine umgehende Antwort würde ich mich sehr freuen!

Bis dahin,
LG Petra
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