So, also, nach einer Woche Urlaub bin ich nun auch wieder anwesend.
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, können wir das Verfahren gegen die Beklagten zu 2 und 3, die ja nicht insolvent sind, weiter vorgehen. Bzw. die Berufung läuft ja dann noch weiter nachdem dann der BGH über das eine Verfahren da entschieden hat. Wenn das Verfahren dann zu unseren Gunsten (hoffentlich) zu Ende geht, dann müßte ich die Forderung anmelden mit dem Hinweis, daß Absonderungsrechte bestehen?! Bis das Verfahren entschieden ist, dem Insolvenzverwalter informieren, daß Berufung gegen das Urteil eingelegt wurde.
Richtig?
Und anstelle des insolventen Beklagten zu 1. führe ich auch nicht den InsoVerwalter an, denn das Verfahren läuft vorab ganz normal weiter erst mal.
Wann Klage gegen Insolvenzverwalter?
Insoweit alles richtig, aber das Verfahren gegen den Beklagten zu 1. ruht. Da bis zu einer Aufnahme der Insolvenzverwalter noch nicht Partei ist, würde ich weiterhin den Schuldner als Beklagten aufführen.
Ja, aber das Verfahren ruht ja eh so im allgemeinen, bis der BGH über eine von uns zitierte Entscheidung entschieden hat. Wird denn vielleicht danach das Verfahren gegen den Beklagten zu 1. zum Ruhen gebracht werden?
WIchtig derzeit wäre dann also an sich nur, dem Verwalter mitzuteilen, daß Berufung läuft? Und ansonsten erst mal abwarten...oder? Nichts umstellen auf jeden Fall...?!
WIchtig derzeit wäre dann also an sich nur, dem Verwalter mitzuteilen, daß Berufung läuft? Und ansonsten erst mal abwarten...oder? Nichts umstellen auf jeden Fall...?!
Ich denke, dass Verfahren ruht gegen alle Beteiligten. Danach ruht es nur noch gegen den Beklagten zu 1. Ich würde dies dem Insolvenzverwalter mitteilen und wie bereits gesagt, Forderung vorsorglich zur Tabelle anmelden, Absonderungsrechte beanspruchen und den Insolvenzverwalter bitten, dass dieser die Forderung bestreitet.