Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nutzymaus
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#1
19.04.2007, 10:54
Hallo Ihr
Kann mir mal jemanden den kompletten Ablauf des privaten Insolvenzverfahren erklären?
Ich bin ja quasi die perfekte Mischung aus jung, aber sehr erfahren. Gibt's in der Form ja sonst nur auf'm Straßenstrich (Stromberg)
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Gast
#2
19.04.2007, 10:57
Hallo Du,
das private Insolvenzverfahren läuft wie folgt ab:
Insolvenzantrag > Eröffnung >(ca. 6 Wochen) > Prüfungstermin >(ca 10 Wochen) > Schlusstermin
dann gehts es weiter
ca. 5 Jahre und 8 Monte dann die sog. Wohlverhaltensphase > Restschuldbefreiung
Aber das reine Insolvenzverfahren geht nur bis zum Schlusstermin
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Nutzymaus
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#3
19.04.2007, 10:59
Und woher wissen die Gläubiger davon?
Ich bin ja quasi die perfekte Mischung aus jung, aber sehr erfahren. Gibt's in der Form ja sonst nur auf'm Straßenstrich (Stromberg)
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Nutzymaus
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#7
19.04.2007, 11:03
Vom Insolvenzverfahren. DIe müssen ja die Möglichkeit bekommen, ihre Forderung anzumelden oder?
Und was ist, wenn er dies nicht tut?
Ich bin ja quasi die perfekte Mischung aus jung, aber sehr erfahren. Gibt's in der Form ja sonst nur auf'm Straßenstrich (Stromberg)
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LenaX
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#8
19.04.2007, 11:05
der schuldner muss seine gläubiger kennen und diese auch auflisten, die werden dann angeschrieben.
ansonsten gibt es noch eine bekanntmachung...
LG, Lena
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Nutzymaus
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#10
19.04.2007, 11:08
Na aber was ist, wenn es passiert, dass Gläubiger nicht informiert werden, weil der Schuldner sie nicht benannt hat und die Gläubiger die Bekanntmachung nicht gelesen haben.
Wie erfolgt die Bekanntmachung?
Ich bin ja quasi die perfekte Mischung aus jung, aber sehr erfahren. Gibt's in der Form ja sonst nur auf'm Straßenstrich (Stromberg)