Forderung überzahlt - an wen erstatten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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nici77
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#11

27.08.2009, 09:12

Ich hatte letzte Woche auch so einen Fall, da hat GV und gleichzeitig DS gezahlt. Ich hab dann mit dem GV telefoniert, der hat den Schuldner dann gefragt, ob er das Guthaben haben kann, weil er noch mehrere Aufträge gegen den Schuldner hatte und Schuldner war damit einverstanden. Aber ansonsten auch immer Erstattung an Schuldner. Man muss es sozusagen auf den Einzelfall abwägen.
Liebe Grüße nici77
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GabiP.
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#12

27.08.2009, 09:39

Also ich meine, dass wirklich geklärt werden muss, ob

beim DS noch weitere Pfändungen vorliegen
ob der GV noch weitere Gläubiger hat.

Wenn die Forderung gepfändet ist, darf (lt. Pfüb) der Schuldner nicht mehr über die gepfändeten Beträge verfügen. Soll m. E. heißen, das Geld "gehört ihm nicht mehr". Also wenn noch weitere Gläubiger gepfändet haben, müßte das Geld vom DS/GV an diese ausgezahlt werden (der Schuldner wird ja wohl den Teufel tun).

Es ist ja auch so, dass wenn der DS trotz Pfändung versehentlich an den Schuldner statt an die Gläubiger bezahlt, dass der DS (!) dann den Gläubigern gegenüber haftet und notfalls aus eigener Tasche zahlen muss.

Als ich hab generell an den Zahlenden zurückgezahlt mit der Bitte um weitere Verwendung.
Finja75
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#13

12.05.2010, 10:57

Zur Überzahlung durch den DS habe ich im Internet folgende Entscheidung gefunden, die vielleicht einige von Euch interessiert:


Überzahlung durch Drittschuldner

Ein Gläubiger pfändete das Kontoguthaben eines Schuldners bei dessen Hausbank. Das Kreditinstitut führte als Drittschuldner mehrere Überweisungen an den Gläubiger aus. Auf Grund eines betriebsinternen Missverständnisses kam es schließlich zu einer erheblichen Überzahlung. In der Folgezeit stritten die Beteiligten darüber, wer - der Schuldner oder die Bank - die Zuvielzahlung von dem bereicherten Gläubiger herausverlangen kann.

Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass der Bank als Drittschuldner ein direkter Herausgabeanspruch gegenüber dem Pfändungsgläubiger zusteht.


Urteil des BGH vom 13.06.2002
IX ZR 242/01
WM 2002, 1545
ZIP 2002, 1419


Quelle: http://www.rechtplus.de/urteile/urteile ... t=u7_6.php
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Loki
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#14

19.07.2013, 11:18

Hallo an alle! Bevor es gleich ins Wochenende geht :huepf noch folgende Frage:

GV hat an uns zuviel überwiesen. Will die Überzahlung jetzt zurückhaben, damit seine Akte stimmt. Wir haben noch einen zweiten Titel gegen den Schuldner in der selben Sache, aus dem noch nicht vollstreckt wird. Wir wollen den Schuldner anschreiben und fragen, ob verrechnet werden kann. Ist das ok oder muss ich davon ausgehen, dass sich #13 auf diesen Fall übertragen lässt?
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